Auszug - Internationaler Jugendaustausch  

 
 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:21 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1124/V Internationaler Jugendaustausch
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Paetz 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

12 Jugendliche reisen diese Woche nach Tokio-Shinjuku

  1. Wie ist das Auswahlverfahren abgelaufen?
  2. Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmer ausgewählt?
  3. Wer hat darüber entschieden, wer teilnehmen darf?

 

Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet: Es geht um den internationalen Jugendaustausch, ein Angebot für junge Menschen, das nicht jeder Bezirk vorhält. Der Bezirk Mitte bietet diesen Austausch bereits seit vielen Jahren an, angedockt an die Städtepartnerschaften des Bezirks. Die Jugendbegegnung, die mit Tokio Shinjuku stattfindet, erfolgt im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Tokio, seit sehr vielen Jahren, und zeigt, wie etabliert internationale Jugendbegegnungen im Bezirk Mitte sind. Es gibt noch zwei weitere Austausche, einmal mit Thessaloniki und einmal mit Cholon in Israel.

Die Kooperationspartner für den Jugendaustausch sind Jugendfreizeiteinrichtungen und die drei internationalen Jugendbegegnungen. Sie verteilen sich somit über den gesamten Bezirk Mitte und den dort ansässigen Jugendeinrichtungen. Die Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten dafür keine gesonderten Mittel, es ist Teil des Leistungsvertrages die internationalen Begegnungen zu gestalten. Dafür gibt es Sachmittel in einem gesonderten Titel. Der Hintergrund ist der, dass die Jugendfreizeiteinrichtungen im Kontakt mit jungen Menschen sind. Sie wählen aus den jungen Leuten, die ihre Einrichtung besuchen, diejenigen aus, die bei einer internationalen Begegnung, die verschiedene Punkte hat, das interkulturelle Versndnis steht an erster Stelle, wählen sie diejenigen aus, zu denen es passen könnte. Für Tokio ist die Kooperation mit dem Werk 9 und dem Weinmeisterhaus erfolgt. Es gibt eine Kofinanzierung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes. Es werden zudem Teilnahmebeiträge von den Mitfahrenden erhoben.

Die Entscheidung zur Liste der Teilnehmenden, also Mitfahrenden, liegt bei den Einrichtungsleitungen und auch den Partnern auf der Gegenseite. In der Regel gibt es ein Hin- und eine Rückbegegnung. Zum aktuellen Stand über den Austausch mit Tokio haben wir in der Pressemitteilung informiert.

 
 

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