Auszug - VzK 1004/V zu "Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-100 "Heinrich-Heine-Straße / Schmidstraße" BE: Bezirksamt Mitte   

 
 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 9.3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende leitet das Thema mit der Hinweis ein, dass eine B-Plansicherung auch erfolgen sollte, obwohl die Flächen bezirkseigen seien bzw. sich im Sanierungsgebiet befinden. Wie die Erfahrungen bei geplanten Grünstreifens in der Michaelkirchstraße zeigen, ist allein die Planung der Schaffung einer Grünfläche im Rahmen eines Sanierungsgebietes kein Garant für dessen wirkliche Umsetzung.

 

Herr BzStR Gothe berichtet, dass die unterschiedlichen Bestandteile des B-Plans unterschiedliche Entwicklungsgeschwindigkeiten haben, sodass es sinnvoll sei, den B-Plan aufzuteilen und den Geltungsbereich auf das notwendige zu reduzieren. Flächen, die nicht unbedingt beplant werden müssen, beanspruchen dennoch einen zusätzlichen Abwägungsaufwand und andere Prozesse. Aus diesem Grund versuche man, das SGA betreffende Flächen aus den B-Plänen herauszunehmen. Das hier betreffende Stück Fläche befinde sich im Sanierungsgebiet mit einem starken Zugriff des Bezirksamtes, sodass es nicht erforderlich sei, diese zusätzlich über den B-Plan zu sichern.

 

Herr Schwientek (BA, Stadt 1 205) erläutert die VzK 1004/V und führt die Intentionen und Hintergründe näher aus.

 

Herr Bausch merkt an, dass es in der Praxis vorgekommen sei, dass „Grünflächen“ zu „Brachflächen“ wurden und damit doch als Bauland beplant werden durften. Eine Sicherung sei daher geboten.

 

Zu den weiteren Eingaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führt Herr Schwientek aus, dass die Größe der hier betreffenden Fläche eine Bebauung mit einem Wohnhaus nicht zulasse, sie reiche nicht aus. Bei der Prüfung von Plänen sei immer zu prüfen, welches Instrument geeignet sei, eine Grünfläche zu sichern. In diesem konkreten Fall könne er bestätigen, dass die Sicherung der Grünfläche das Ziel sei.

 

Herr BV Schug von der Fraktion der SPD appelliert an das Bezirksamt, die Begründungen in VzK so zu formulieren, dass sie nachvollziehbar sind und die Erfahrungen der vergangenen Jahre berücksichtigen, die zum Teil von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute vorgetragen wurden.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden informiert Herr BzStR Gothe, dass Frau BzStRätin Weißler im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens im BA an der Erarbeitung des B-Plans beteiligt worden.

 

 
 

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