Auszug - Wie weiter am Lützowufer 6-9?  

 
 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 9.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:21 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1072/V Wie weiter am Lützowufer 6-9?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Koleckar und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

Herr BzBm von Dassel antwortet in Vertretung für Herrn BzStR Gothe: „Das Bezirksamt möchte vorneweg bemerken, dass es in den vergangenen Wochen zur Immobilie am Lützowufer verschiedene Gespräche gab. Lange wurde auf Träger, Bezirks- und Landesebene darüber diskutiert, ob es nicht möglich sei, dass Refugium für Geflüchtete, betrieben durch die AWO weiterhin durch diesen Träger offen halten zu nnen. Wir hatten im Integrationsausschuss ausgeführt, dass wir mit der Abwicklung, die die AWO dort vornimmt, sehr zufrieden sind. Die Ausstattung der Räumlichkeiten vor Ort sowie die zentrale Lage sind ein großer Vorteil. Inzwischen sind die Geflüchteten ausgezogen, so auch bereits übermittelt. Über die weitere Nutzung der Immobilie gibt es nachwievor Unklarheiten.

 

Im Folgenden die Beantwortung der konkreten Fragen:

 

In den vergangenen Wochen und Monaten ging es mit der Immobilie am Lützowufer 6-9 hin und her. Lange wurde auf Träger-, Bezirks- und Landesebene darüber diskutiert, ob es nicht möglich sei, das Refugium für Geflüchtete, betrieben durch die AWO, offenhalten zu können.
Die gute Ausstattung der Räumlichkeiten vor Ort sowie die zentrale Lage sind ein großer Vorteil.
Nun sind die Geflüchteten ausgezogen. Über die weitere Nutzung der Immobilie gibt es Unklarheiten.
Daher fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Wie sind die momentanen Verhältnisse am Lützowufer 6-9 (Eigentümer, Verwalter, Mieter)?

 

Herr BzBm von Dassel antwortet in Vertretung für Herrn BzStR Gothe: „Dem Bezirksamt liegen keine genauen Informationen zu den genauen vertraglichen Konditionen vor. Nach den vorliegenden Informationen hat das LAF seinen Nutzungsvertrag gekündigt und das Haus komplett geräumt.

 

  1. Inwieweit trifft es zu, dass das Bezirksamt daran interessiert war/ ist, nach dem Auszug der Geflüchteten dort nun obdachlose Menschen unterzubringen?

 

Herr BzBm von Dassel antwortet in Vertretung für Herrn BzStR Gothe: „Dieses Objekt wurde dem Bezirksamt Mitte zur möglichen Nachnutzung als Unterbringungsmöglichkeit r Obdachlose Menschen angeboten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten war durch notwendige Brandwachen ein relativ hoher Tagessatz berechnet worden. Zur Senkung des Tagessatzes war in der Diskussion eine Brandmeldeanlage zu installieren, diese Baumaßnahme hätte jedoch einen finanzielle Aufwand bedeutet : 47,- € Tagessatz mit Brandwache und 33,- € Tagessatz nach einem Umbau.

 

  1. Inwieweit trifft es weiterhin zu, dass dort die Unterbringung von überwiegend besonders schutzberftigen Obdachlosen, wie Frauen und junge Menschen, ermöglicht werden soll?

 

3.1   Wenn nein, sieht das Bezirksamt die Möglichkeit mit dem Eigentümer zu verhandeln, so dass dort weiter bezirkliche/öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden können?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: Derzeit ist das Gebäude nicht mehr bewohnt. Das LAF hat die Einrichtung vollständig geräumt. Die Frage der Nachnutzung ist offen. ren wir uns mit der AWO einig geworden, tte man sich diese Nutzung vorstellen können. Das ist für die Zukunft noch nicht ausgeschlossen. Es ist räumlich-baulich ein sehr gutes Haus. Mit dem Träger AWO tte man auch eine gute Betreuung.

 

  1. Wie erklärt das Bezirksamt den Widerspruch der Äerungen von Herrn von Dassel im vergangenen Integrationsausschuss, wonach die Verhandlungen mit dem Eigentümer und der AWO über eine Weiternutzung beendet seien und den Äerungen Seitens des Trägers und des Eigentümers, dass die Gespräche als 'noch nicht beendet' angesehen werden?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: Am Dienstag, dem 27.02.2018, fand die zweiwöchentliche Runde im Bezirksamt statt, in der diese Fragen erörtert werden. Somit war am Tag darauf, in der Sitzung des Integrationsausschusses, der Stand noch so, wie von Herrn BzBm von Dassel berichtet. Das war tags zuvor die Aussage aus dem Fachbereich des Sozialamtes. Es gab die Verhandlungen mit der AWO, in der informiert wurde, dass die Einrichtung weiter betrieben werden könnte, unter der Voraussetzung, dass der Tagessatz 47,- € beträgt. Im Vergleich zu Hostels (25,- €) oder zur Stadtmission ist das ein sehr hoher Tagessatz und damit zu teuer. Die Alternative wäre gewesen, dass die AWO Umbaumaßnahmen vorab umsetzt, um auf die Brandwachen verzichten zu können. Dann rde man auf einen Tagessatz von 33,- € kommen. Wir würden diesen Tagessatz von 33,- € akzeptieren, auch wenn er vergleichsweise noch immer hoch ist. Wenn die AWO zusagt, dass das gemacht wird , würden wir den Tagessatz zahlen, da das Betreuungsangebot und die räumliche Situation dort wesentlich höher ist, als in einem Hostel. Das hat die AWO von sich aus verworfen und nicht mehr in Aussicht gestellt, zu einer Einigung zu kommen. Ich habe heute erneut den Bezirksleiter der AWO angeschrieben und ihn über diesen meinen letzten Stand in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig habe ich ihm nahe gelegt, erneut zu prüfen, ob wir mit 33,- € Tagessatz nicht wieder ins Geschäft kommen. Im Fall, dass sie zusagen und den Umbau vornehmen, würden wir Vollauslastung der Einrichtung zu fördern.

 

 

Herr BV Kurt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne die Position zur Höhe des Tagessatzes einerseits verstehen, halte aber gegen, dass die Anzahl der Kältehilfeplätze nicht ausreiche und sogar reduziert werde. Er regt an, bzgl. der Höhe des Tagessatzes mit der Senatsverwaltung ins Gespräch zu gehen. Als Beispiel nennt er die Einrichtung Alt-Moabit 82B, die ebenfalls eine Brandwache habe.

Herr BzStR Gothe erklärt, dass zur Erreichung des Ziels, 1.000 Kältehilfeplätze zur Verfügung zu stellen, die Einrichtung Alt-Moabit 82B gemeinsam mit dem ASB angeboten worden sei. Mit dem Senat sei noch vor Eintreten der Kältezeit die einmalige Bezuschussung vereinbart worden. Das Objekt in der Lützowstraße 6-9 solle jedoch nicht einmalig als Kältehilfe zur Verfügung stehen, sondern langfristig und somit für mehrere Jahre den Geflüchteten. Es gehe somit nicht um eine 5-monatige Überbrückung sondern um einen langfristigen Betrieb. Ein dennoch höherer Tagessatz ließe sich durch die besonders gute Betreuung begründen.

 

Herr BV Koleckar von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich nach der Höhe der Kosten für den Einbau der Brandschutzanlage und auch und ob diesbezüglich eine Kooperation zwischen Träger, Senatsverwaltung und Bezirksamt möglich wäre. Herr BzStR Gothe berichtet, dass der Träger AWO nicht der Eigentümer des Hauses sei. Eine Kooperation wäre sonst sicherlich möglich gewesen. In dem Fall gibt es einen Mietvertrag mit dem Eigentümer, der nicht in Erscheinung trete. Es ist nachvollziehbar, dass die AWO von Bauinvestitionen Abstand nehme, ohne sicher zu sein, in dem Gebäude langfristig bleiben zu können. Er habe die Möglichkeit weiterer Gespräche angeboten, sowohl mit der AWO, als auch zu Dritt mit dem Vermieter.

 
 

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