Auszug - Aktueller Stand der Planungen an der Adalbertstraße  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 23.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:33 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal des Rathauses Mitte (1. Etage), Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Ort:
 
Wortprotokoll

Anlehnend an die Diskussion in der Sitzung der BVV am 18.01.2018 und in diesem Zusammenhang das Schreiben der Senatsbaudirektorin aus dem November 2017 erwähnend, mit dem informiert worden sei, dass zu Realisierung des Schulneubaumaßnahme an der Adalbertstraße die Auflösung der Tennisanlagen unumgänglich und die Kündigung ggü dem Tennisclub vorzunehmen sei, informiert Herr BzStR Spallek zu den Gesprächsterminen mit der Senatsverwaltung und den Hintergründen.

Wollte der Bezirk das Grundstück an der Adalbertstr. für den Schulneubau nutzen, müsste die fristgemäße Kündigung ggü. dem Tennisclub 3 Monate vor Ablauf des Vertrags erfolgen. Bis zum 31.01.2018sse das Bezirksamt lediglich zusichern, dass diese Kündigung erfolgen werde.

Am 22.01.2018 fand bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Controlling-Runde „Schulbaumaßnahmen“ statt, an der verschiedene Akteure teilgenommen haben (Senatsebene, Bezirksebene und Planer). Angesprochen wurde die Fraktionsklausurtagung in Hamburg, bei der 10 Projekte skizziert und besprochen worden seien, zwei davon betrafen den Bezirk Mitte und sollen zeitnah begonnen werden: Adalbertstraße 53 und Reinickendorfer Straße 60. Die Senatsverwaltung betone das prioritäre Interesse. Im Nachgang zu dem Gespräch bzgl. des Standortes Adalbertstraße 53 sei ein die wichtigen Punkte zusammenfassendes Schreiben des Herrn Staatssekretärs Rackles an den Bezirk übersandt worden, das heute im Ausschuss vorgestellt werde:

-          Der Grundschulstandort habe eine sehr hohe Priorität für das Land und das Bezirksamt Mitte von Berlin.

-          Die Kapazitäten würden in der Planungsregion möglichst schnell benötigt.

-          Die Senatsverwaltung sei in der Lage, die Maßnahme in die jetzt beginnende Tranche aufzunehmen.

-          r die Neubauschulen werde ein Baubeginn 2020 avisiert.

-          Die Fertigstellung wäre 2022/23 realisierbar.

Der Bezirk habe nachgefragt, weshalb der einst vereinbarte Kompromiss von Schule und Verein zukünftig nicht mehr möglich sei. Die Analyse der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen habe ergeben, dass bei einer 4-zügigen Schule das parallele Nutzen anders als bei einer 3-zügigen Schule nicht mehr möglich sei. Zukünftig würden an dieser Schule 576 Schüler betreut, denen eine Mindestgröße an Freiflächen zur Verfügung zu stellen sei, zudem eine Sporthalle mit 3 Feldern.

Der Weiterbetrieb und die Nutzung der bestehenden Tennishalle des Vereins seien von der Schulplanung nicht betroffen. Der Bezirk beabsichtige, den geforderten Umfang der Sporthalle an die Bedarfe in „Wedding“ und „Zentrum“ anzupassen und somit zu erweitern, um Vereinssport zu ermöglichen. Dazu seien parallel bei der Senatsverwaltung für Finanzen zusätzliche Mittel beantragt worden (5 Mio. €).

 

Frau BV Linnemann (SPD) beleuchtet kurz die Interessen beider Nutzer, Schule und Tennisclub, und wertet beide hoch. Der Konflikt entstehe in den Außenflächen, die den Schülern zur Verfügung stehen müssten, vom Tennisclub jedoch ebenfalls benötigt würden, da eine Halle ohne Freiflächen für den Tennissport unzureichend wäre. Den Konflikt gelte es aufzulösen, somit erfragt sie beim BzStR, ob es bezüglich der Außenflächen für den Tennissport Ausweichmöglichkeiten gebe und wie er sich zur Bewertung des Senats positioniere. Sie plädiert angesichts der hohen Bedarfs an Schulplätzen (Prognose für „Zentrum“: 1.600) den Fokus auf die Nutzung als Schulstandort zu legen. Herr BzStR Spallek führt aus, dass er als Bezirksstadtrat für beide Ressorts der Frage nachgehe, ob eine Definition oder Formulierung für die Zielstellung gesetzt werden könne, die die Umsetzung beider Interessen ermögliche, somit den Kompromiss fortsetze. Anhand von Statistiken zum Bedarf und Angebot an Schulplätzen wird erutert, dass die Differenz zwischen beidem dramatisch sei. Die Möglichkeiten, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, würden im Rahmen der Schulentwicklungsplanung geprüft und seien begrenzt. Der Schulneubau sei erforderlich, wofür Kriterien erfüllt werden müssten, wie ausreichende Fläche im Bezirkseigentum innerhalb der Bezirksgrenze, die für eine Bebauung geeignet ist. Kleinteilige Containerstandorte könnten nur Provisorien sein und würden langfristig nicht den Maßstäben der Bildungspolitik entsprechen. Somit positioniere er sich in Richtung Vierzügigkeit. Alternativen für die sportliche Außennutzung könnten beispielsweise Dächer von Sporthallen sein, was es am Ostkreuz für Fußball bereits gebe. Diese Idee stieß in der gestrigen Erörterungs-Sitzung nicht auf Zustimmung. Ebenfalls abgelehnt worden sei der Vorschlag, die Freiflächen wochentags tagsüber der Schule zuzuordnen und nachmittags und an Wochenenden dem Tennisclub. Das könnte damit zusammenhängen, dass für die Definition der Wettbewerbskriterien und parameter für das einzuleitende Ausschreibungsverfahren diese Vorschläge in der Kürze der Zeit nicht geprüft werden konnten. Während der Baumaßnahmen würden die Tennisflächen keinesfalls genutzt werden können, da die Sicherheit der Sportler unter den Baukränen nicht gewährleistet werden könnte.

Freiflächen in der Nähe zur Sporthalle in der Adalbertstraße seien nicht bekannt.

 

Herr BV Lehmann (Grüne) verweist darauf, dass bei der Kompromissfindung vor ein paar Jahren die Schule bereits 4-zügig geplant worden sei. Er bitte um Schilderung der Folgeprobleme für die Schule, würde den Anforderungen nicht entsprochen. Die Folgen für den Tennisclub seien bekannt. Der angestrebte Ausgleich vor dem Hintergrund des vereinbarten Kompromisses sei von der Senatsverwaltung nicht benannt, darum werde aber gebeten, da andernfalls der Tennisclub aufgelöst werden müsste. Das Bezirksamt wird um Stellungnahme gebeten, ob es in eigener Regie entscheiden werde. Herr BzStR Spallek erklärt, er sei zuversichtlich, dass eine tragbare Variante gefunden werde, jedoch voraussichtlich keine, die beide Belange vollumfänglich abbilde. Die Einflussmöglichkeiten des Bezirks seien zudem begrenzt, da der Plangeber die Senatsverwaltung sei. Sollte das Bezirksamt nicht bis zum 31.01.2018 anmelden,re der Plan mit der Fertigstellung bis 2022/23 nicht realisierbar. Es sei zudem nicht bekannt, wann die dritte Tranche für den Schulneubau beginne. Würde das Bezirksamt in eigener Zuständigkeit umsetzen, müsste die Regelverfahrensdauer von 8 Jahren einkalkuliert werden, zudem auch mehr Mittel, als dem Bezirksamt zur Verfügung stehen. Das Verfahren bei der Senatsverwaltung können mithilfe der „eVU“ (einheitliche Vorplanungsunterlage) beschleunigt werden. Vor Mitte dieses Jahres würden keine diskussionsfähigen Planungsunterlagen vorliegen. Sollte keine der eingereichten Planungen im Wettbewerb die Möglichkeit eines Mischstandortes bieten, würde auch der Bezirk keinen ortsnahen Ausgleich bieten können.

 

Frau BV Schrader (DIE LINKE) bekräftigt die Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE in der Sitzung der BVV, dass es misslich sei, in den Nutzungskonflikt geraten zu sein und eine Kompromisslösung gemäß Beschlusslage des vergangenen Jahres weiter angestrebt werde. Es sei auch sehr misslich, nicht die Zeit zu haben, geeignete Varianten zu prüfen. Sie betont, dass angesichts des erheblichen Bedarfs an Schulplätzen der Bezirk die Anmeldung bis zum 31.01.2018 vornehmen müsse. Sie erkundigt sich, ob die Möglichkeit bestehe, den Architekten und Planern, die sich am Wettbewerb beteiligen werden, die Ideen zur parallelen Nutzung mitzugeben und sie zu bitten, diese mit zu verarbeiten. Zudem bittet sie um Auskunft, ob eine Nutzung der Sportflächen über den 31.12.2019 hinaus durch den Tennisclub möglich wäre.

Frau Schulz (Gast, Architektin) schließt sich dem Ansinnen an, den Architekten eine Vorgabe mitzugeben. Als Mutter eines schulpflichtigen Kindes befürworte sie die Kombination aus Schule und Verein, insbesondere Tennis.

Herr BzStR Spallek betont sein Interesse an der gemischten Nutzung und dass er dieses Interesse auch gegenüber der Senatsverwaltung betone. Ob die Vorstellungen von „Freiflächen“ und „sportlichen Anlagen“ einander widersprechen, ist noch nicht geklärt, da Vorschläge und Konzepte zu Kompromissmöglichkeiten noch nicht vorliegen. Es handle sich um die erste Maßnahme, die im Rahmen der Schulbauoffensive umgesetzt werde, mit den in dieser festgelegten Zuständigkeiten, sodass der Gesamtprozess neu sei. Die zuständige Senatorin informierte, dass zukünftig das neue Musterraumprogramm eine neue Schulraumqualität und damit Grundlage aller Planungen für den Schulneubau sein soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten damit noch inbegriffen sind, seien daher zurzeit noch nicht bekannt.

 

Herr BV Gün (SPD) plädiert für die Kombination Schule und Verein und bittet das Bezirksamt, nach einer Lösung bis Ende 2019 zu suchen. Vor dem Hintergrund des hohen Schulplätzebedarfs spricht er sich dafür aus, den Schulbau an der Adalbertstraße bis zum 31.01.2018 anzumelden.

 

Herr Bertermann (Gast) zweifelt das Interesse des Ausschusses und der BVV an den Interessen eines Sportvereins an. Er stelle fest, dass an der gestrigen Controlling-Runde den Erzählungen des BzStR zufolge die Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht anwesend war. Das sollte hinterfragt werden, auch bezirksseitig. Das Bezirksamt sollte darauf drängen, dass alle drei Senatsverwaltungen gemeinsam an der Planung arbeiten und damit die verschiedenen Interessenslagen berücksichtigen. Nicht gewährleistet sei die Bürgerbeteiligung. Richtig gestellt werden müsse, dass die BVV zu Zeiten der Kompromisslösung bereits mit der 4-Zügigkeit und der Doppelsporthalle kalkulierte. Seinem Kenntnisstand nach sei das Musterraumprogramm eine Leitlinie, die Gegebenheiten des Ortes sind zu berücksichtigen. Mit dem Musterraumprogramm könne ein Ausschluss eines Vorhabens nicht begründet werden. Auch der Nutzungsausschluss des Geländes aufgrund der Baukränehrend der Baumaßnahme sei nicht nachvollziehbar, da daraus folgend die Stadt Berlin kaum noch zu Fuß durchquerbar wäre. Aus diesen Gründen könne er einen Konsenswillen nicht erkennen. Der Lösungsansatz sei, dass der Bezirk fordern müsse. Sowohl der Antrag der Grünen als auch der Antrag der CDU befürworten die Anmeldung bis zum 31.01.2018. Doch sollte auch im Rahmen des Wettbewerbs der Hinweis an die Architekten gehen, die kombinierte Nutzung zu planen. Die BVV sollte diesen politischen Willen bekräftigen. Sollte kein Kompromiss gefunden werden, würde der Tennisverein aufgelöst werden müssen.

 
 

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