Auszug - Digitale Schule in Mitte, BE: Bezirksamt Mitte Gäste: Herr Kay Hansen, Projektleiter bei der Senatsbildungsverwaltung für eGovernment@School Herr Torsten Retschlag, eEducation Berlin Masterplan, IT-Regionalbetreuer Mitte Herr Uwe Wuntke, Regionaler Datenschutzbeauftragter für Mitte und Tempelhof-Schöneberg Herr Marcus Plaen, Bezirkselternvertreter und Sprecher der AG Digitalisierung des Landeselternausschusses  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.1
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:26 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Spallek berichtet einleitend, dass die Einrichtung des WLAN die digitale Gestaltung und Organisation des Unterrichts lediglich unterstütze. Maßnahmen, wie z.B. das Verlegen von Glasfaserkabeln und Ausbildung der Lehrkräfte, müssten vorneweg die Voraussetzungen schaffen. Die Willensbekundung für die Digitalisierungsoffensive sei auf Bundes- als auch auf Landesebene festgeschrieben, die Zeit zur Umsetzung, gekoppelt mit anderen Maßnahmen, sei jedoch zu knapp und vom Bezirksamt allein nicht zu bewältigen.

r die Anbindung eines Bürogebäudes an das Berliner Landesnetz sind sechs Monate einzuplanen. Sobald vorangehend Weichen gestellt und technische Voraussetzungen geschaffen werden müssten, seien mehrere Jahre einzurechnen.

 

eEducation Berlin Masterplan

Herr Torsten Retschlag ist nebenamtlich IT-Regionalbetreuer in Mitte und stellt den „eEducation Berlin Masterplan“ mithilfe einer Präsentation vor, die den Ausschussmitgliedern im Nachgang zur Sitzung zur Verfügung gestellt wird. Für seine Aufgaben als IT-Regionalbetreuer sei er von seinem Hauptamt (Lehrer) 3 Stunden pro Woche entlastet. Den Schulen in Mitte stehe er als Berater zur Verfügung und suche diese bei Terminwunsch auch auf. Einmal jährlich schreibe er jede Schule bzgl. seines Beratungsangebots an. Seine Auswertungen beinhalten die technischen Voraussetzungen in den Schulen, die größtenteils Ausbaupotenzial haben, so sei in der Regel ein Internetanschluss mit 16 Mbit/s vorzufinden, der für den Schulbetrieb unzureichend sei. Die Erweiterung auf 1 Gbit sei zu empfehlen, so wie in Bremen und in der Eifel bereits umgesetzt. Bezüglich der Ausstattung mit PCs stehen die Schulen im Bezirk Mitte in der Berliner Statistik sehr gut da. Das Arbeiten mit interaktiven Whiteboards (IWB) erleichtere auch den Lehrer*innen das Lehren.

 

Herr BV Konrad von der Gruppe der Piraten erkundigt sich, ob es bzgl. der Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte eine Themenanforderung gebe. Herr Retschlag informiert, dass diese von jeder Schule selbst ermittelt werden müsse, basierend auf den bereits vorhandenen Kompetenzen. Das Bildungsangebot auf dem Markt beinhalte die Grundbildung, jedoch wenig bezogen auf den Lehrer*innenberuf.

 

Herr BV Bayat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach den Kosten, die die Schulen jeweils einkalkulieren müssten. Herr Retschlag erklärt, dass diese das Jahresbudget der Schulen überstiegen, was es den Schulen erschwere, zu beginnen. Die Schule, an der er arbeite, richte zur Zeit WLAN mit Kosten in Höhe von 80.000,- € ein.

 

Frau BV Schrader von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich nach dem Qualifikationsgrad der Lehrkräfte und ob neue Lehrkräfte besser ausgebildet seien. Herr Retschlag verneint letzteres und erklärt, dass die langjährigen Lehrkräfte besser vorbereitet seien. Die Nachfrage Frau Schraders, ob die Umsetzung nur mit motivierten und engagierten Lehrkräften erfolgen könne, auch angesichts der Zeit, die investiert werden müssen, bejaht Herr Retschlag.

 

Frau Dierker (Schulleiterin der Theodor-Heuss-Gemeinschaftsschule) bekräftigt eine Aussage aus der Präsentation, dass differenziert werden sollte, in: „Lernen mit Medien und lernen über Medien“ und berichtet, dass Lehrkräfte, die Informatik studiert haben, sehr gut vorbereitet seien.

An der Schule, an der sie arbeite, werde seit 4 ½ Jahren geplant, WLAN einzurichten, was aber an den Kosten, die an ihrer Schule auf 40.000 Euro veranschlagt würden, scheitere. Herr Retschlag informiert, dass die Schule, an der er arbeite, an einem Pilotprojekt teilnehme und daher finanziell unterstützt werde, andernfalls hätten auch sie die finanziellen Möglichkeiten nicht gehabt.

 

Herr Schwedt (AG Digitalisierung des Landeselternausschusses) erkundigt sich, ob neben der Hardware-Ausstattung auch ein Überblick über die Medienkonzepte erstellt werde. Herr Retschlag erklärt, dass eigentlich jede Schule ein Medienkonzept haben müsste. Welches, das werde nicht erfasst.

 

eGovernment@school

Herr Hansen ist Projektleiter bei der Senatsbildungsverwaltung und stellt mithilfe einer Präsentation die Auswirkungen der Umstellung von der dezentralen zur zentralen Vernetzung und der Nutzung der LUSD (Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank). Die Vorteile seien bspw. beim Einschulungsmanagement deutlich. Die Daten je Kind müssten nicht an jeder Schule neu eingegeben werden, sondern wären nach einmaliger Eingabe für alle Schulen vorhanden. Die Steuerung im Schulamt wäre einfacher, die Auswertung bei der Schulaufsicht ebenfalls.

 

Herr BV Konrad von der Gruppe der Piraten erkundigt sich nach der Anzahl der Schulen, die mit LUSD arbeiten und nach den bisher gewonnenen Erfahrungen. Er erkundigt sich zudem, weshalb kein zentraler Prozess entwickelt werde, sondern das Programm an die jeweiligen Prozesse der Schulen angepasst werde. Herr Hansen erläutert zum einen unterschiedliche Prozesse je Bundesland und Herr Thietz ergänzt, dass auch je Schule unterschiedliche Prozesse bestehen können, basierend auf den jeweiligen Konzepten.

 

Die Frage Frau BV Schraders von der Fraktion DIE LINKE, ob beabsichtigt sei, die Schulen verbindlich an LUSD zu beteiligen, bejaht Herr Hansen. Auf die Frage, welche Daten in der Datenbank erfasst und wem die Zugriffe gewährt würden, erklärt Herr Hansen, dass die Nutzung der Datenbank in Absprache mit den Schulen, den Personalvertretungen und dem Datenschutzbeauftragten erfolge. Mit Einführung dieses Programms würde wesentlich datenschutzgerechter gearbeitet als bisher.

 

Auf Herrn Schwedts Nachfrage wird bestätigt, dass auch die Schulen in freier Trägerschaft beteiligt werden.

 

Datenschutz

Herr Wuntke informiert als Datenschutzbeauftragter für die Bezirke Mitte und Tempelhof-Schöneberg über die datenschutzrechtlichen Aspekte. Die Schulleitung und die Lehrkräfte werden beraten und sollen eine Schulung erhalten. Im Fokus stehe die sichere Kommunikation zwischen der Schule und dem Senat sowie dem Schulamt, aber auch die Kommunikation zwischen den Lehrkräften und den Schülern bzw. deren Eltern. Beraten werde über ADV, Provider, Inhalte u.a.

 

Auf Nachfrage Frau BV Schraders von der Fraktion DIE LINKE erklärt Herr Wuntke, dass mit der EU Grundverordnung, die ab Mai 2018 in Kraft trete, zukünftig auch die Aufgabe der Kontrolle übernommen werde. Die Bearbeitung von Beschwerden sei bereits jetzt ein Haupttätigkeitsfeld.

 

Aktueller Stand und Handlungsempfehlung

Herr Plaen (Bezirkselternvertreter und Sprecher der AG Digitalisierung) berichtet mithilfe einer Präsentation zum aktuellen Stand der Digitalisierung. Die Präsentation werde dem Ausschuss im Nachgang zur Sitzung übersandt. Im bundesweiten Vergleich habe Berlin noch sehr hohe Handlungsbedarfe. Mindestens 1,6 Mio. €rden allein in Mitte allein für die Grundschulen benötigt. Voraussichtlich 5,4 Mio. €r die weiterführenden Schulen in Mitte.

Empfohlen werde, konkrete Zieldefinitionen mit einer Aufgabenverteilung sowie Zielvorgaben zu erstellen, um nicht „abgehängt“ zu werden. Weiter werde empfohlen, ein ressortübergreifendes Projektmanagement, eine Koordinationsstelle, die hauptamtlich tätig ist, unbedingt einzurichten. Sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene.

 

Frau BV Schrader verweist auf die Baumaßnahmeplanung, in der die Digitalisierung von Schulstandorten ganz allgemein enthalten sei. Sie erkundigt sich, welche Handlungsmöglichkeiten das Bezirksamt habe. Herr BzStR Spallek erklärt, dass Maßnahmen zur Digitalisierung nicht konkret untersetzt seien und es in absehbarer Zeit auch nicht werden, da die benötigten Ressourcen nicht zur Verfügung stünden. Seines Erachtens sei es nicht sinnvoll, in jedem Bezirksamt einen IT-Verantwortlichen mit Entscheidungskompetenz einzusetzen. Der Paradigmenwechsel mit den Entscheidungen auf anderer Ebene sei gut. Dem ITDZ stünden relativ viele Mittel zur Verfügung. Die übergeordnete Steuerung erfolge nicht nur inhaltlicher Art, sondern auch monetär. Herr BzStR Spallek betont, dass das eGovernment mit der erneut erfolgten Anpassung eine Zentralisierung von Verantwortung und Aufgabe sei, somit auch weg von der kommunalen Ebene. Der Blick müsse von nun an landesweit gerichtet werden, nicht mehr begrenzt auf die Bezirksebene.

 

 

      

 
 

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