Auszug - Schulbauten und Sanierungen im Bezirk – wer macht was?  

 
 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 18.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0983/V Schulbauten und Sanierungen im Bezirk – wer macht was?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Schwarz 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Welche Schulsanierungen und Schulbauten werden aktuell vom Bezirk betreut und welche Maßnahmen wurden an den Senat abgegeben?

Herr BzStR Spallek antwortet: „Die vollständige Auflistung der durch das Bezirksamt im Jahr 2018 betreuten Baumaßnahmen an, in und durch Schulen kann der Ihnen heute bekannten Vorlage der Baumaßnahmeplanung 2018 entnommen werden, die das Bezirksamt am 05.12.2017 beschlossen und Ihnen zur Kenntnis gegeben hat. Das ist im Wesentlichen das, was wir mit unseren Kapazitäten und Ressourcen finanziell umsetzen wollen, entweder weiterführen oder planen. Zur Beantwortung der Frage, welche Maßnahmen an den Senat abgegeben wurden, ist zu sagen, dass es sich dabei nach meinem Verständnis nicht um eine einseitige Willenserklärung handelt, sondern bedarf der Entgegennahme und auch der Abstimmung. Ich hatte in der BVV und in den zuständigen Ausschüssen darüber berichtet, was sich bis heute nicht wesentlich geändert hat.

 

  1. Welche weiteren größeren Bau- und Sanierungsprojekte in der nächsten Zeit an den Senat abgegeben werden?

Herr BzStR Spallek antwortet: „Der Baumaßnehmplan 20158 ist gesetzt. Darüber hinaus haben wir erst einmal nicht vor, Baumaßnahmen abzugeben. Im Plan stehen alle Vorhaben, die wir umsetzen wollen und die umgesetzt werden müssen. Namentlich in der Schulbauoffensive, die per Definition bei Volumina von 10 Mio. € durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung […] verantwortlich wären, und bei Volumina zwischen 5,5 und 10 Mio. € [auch optiert] werden kann. Sowohl bei der einen relativen klaren Auswahl der Schulbauoffensive, was nach Aussage des zuständigen Staatssekretärs nur ein Senatsbeschluss ist. Er hat eigentlich keine Gültigkeit. […] Zuständig ist weiterhin der Schulträger. Das ist ein Angebot, das unterbreitet wird. Wir warten auf die Bestätigung, dass auch Maßnahmen […] 10 Mio. € tatsächlich vom Senat […] durchgeführt werden. Es gibt derzeit eine recht verbindliche Aussage, die die Ernst-Reuter-Oberschule betrifft. Wir haben auch so etwas wie Inaussichtstellen zu 2 weiteren großen Neubauvorhaben. Eine klare Aussage, die wir haben, ist zur Ernst-Reuter-Oberschule mit geschätzten 52 Mio. €, zu dem anderen gibt es einen Arbeitsstand, der noch nicht verbindlich abgestimmt und bestätigt ist. Dazu sollen noch im Januar weitere Gespräche stattfinden, zwischen der zuständigen Senatsverwaltung und den Bezirken. Das ist der Punkt, an dem ich auf die Beantwortung der letzten Male eingehen kann, dass die zuständige Senatsverwaltung darauf verwiesen hat, dass erst alle Meldungen aus den Bezirken insgesamt gesammelt werden, um dann bei den eigenen vorhandenen Kapazitäten auf der Ebene der Hauptverwaltung prüfen zu können, wie viele Maßnahmen dort umsetzbar sind und diese wieder den Bezirken zurückzuspiegeln. Darauf warten wir noch.“

 

  1. Welche Deadlines bzw. Meldefristen gibt es für die Anmeldung von Bau- und Sanierungsprojekten beim Senat und hält Mitte diese ein?

Herr BzStR Spallek antwortet: „In der Vergangenheit gab es mehrere einzelne Abfragen dazu, wie z.B. im Rahmen der Schulbauoffensive, dass wir nicht nur formal ein Amtshilfeersuchen stellen sollten für die Maßnahmen größer 10 Mio. €, sondern dass wir auch ein Amtshilfeersuchen stellen sollten für Maßnahmen zwischen 5,5 und 10 Mio. . Das haben wir zwei Mal gemacht. Im Nachhinein wurde dann gesagt, dass sich die 5,5 10 Mio. € nicht auf die Gesamtkosten beziehen, sondern lediglich auf die Kosten der Priorität I. Damit ist die relevante Gesamtanzahl kleiner. […]. Das alles haben wir gemacht, plus […], deswegen sind wir auch dabei, die jeweiligen Arbeits[…] zurückzu[…] und warten letztendlich noch eine Entscheidung ab. Bedeutsam sind aus meiner Sicht zwei Vorhaben mit entsprechender Fristsetzung, die etwas neben der Spur laufen: Das ist zum einen das neue Schulbauvorhaben der jetzigen Grundschule und Turnhalle an der Adalbertstraße. Hierzu sind wir vor kurzer Zeit darüber informiert worden, dass die Anmeldefrist zur Anmeldung für die nächstmögliche Tranche der 31. Januar ist und wir bis dahin die von uns gewünschten Maßnahmen melden sollen, damit dann wiederum das Abgleichspiel erfolgen kann wieviele sind gemeldet? welche Kapazitäten sind da und welche können umgesetzt werden?- Es gibt so etwas wie eine vage Inaussichtsstellung, dass aufgrund der Bedeutung des Schulstandortes an der Adalbertstraße diese in die erste Tranche rutschen würde. Darüber hinaus wurde finden Überlegungen statt, bei diesen Gesprächen war ich nicht dabei, die Pläne der Bauvorhabens Adalbertstraße für andere Standorte, z.B. die Reinickendorfer Str. 60, zu duplizieren. Meines Erachtens sollte es dazu erst einmal einen Plan geben. Letzte Anmerkung: Die Zuständigkeiten werden auch am Beispiel Adalbertstraße sehr deutlich, dass die per Senatsbeschluss vom April in der Schul[] 1, die weiterhin gilt, obwohl schon bei der Variante 3 […], dass r bestimmte Vorhaben, dazu zählen grundsätzlich Schulneubauvorhaben, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnenr die Planung und Vorbereitung der Maßnahmen zuständig ist. Die Aufgabe des Bezirks ist die Einbindung und Partizipation der bezirklichen und schulischen Öffentlichkeit. Mein fachliches, dienstliches und persönliches Problem ist, dass ich nicht einbinden und informieren kann, weil ich nicht derjenige bin, der plant. Ich bin darauf angewiesen, dass mir diese rechtzeitig und ausführlich zur Verfügung gestellt werden. Es ist somit ein systemisches Konfliktfeld, das sich eventuell im Zuge der Weiterentwicklung der Schulbauoffensive auflöst. Ich fürchte, dass es ein Fall ist, der sich an ganz vielen Stellen wiederholen könnte, wenn ein Dritter die Planung ausführt. Damit ist nicht gemeint, dass wir jemanden beauftragen. Ich kann dann die Frage nicht beantworten, wie darauf einzuwirken ist, welche Anpassungen und Änderungen wir entscheiden könnten, da wir selbst nicht die Planer sind. Abgesehen davon ist vorhin gut zusammengefasst worden, dass auch die BVV eigene Rechte hat, manchmal auch zu wenig, dazu gehört aber auch die Entscheidung bezirklicher Einrichtungen. Wenn die Kündigung eines Vertrages mit einem Verein vielleicht [nicht] die Kündigung einer Einrichtung ist, dann ist doch zumindest die Entwidmung einer Sportfläche ein [] Verfahren, das wahrscheinlich keine BVV-Rechte betrifft, sondern dann weitergehend das Abgeordnetenhaus, aber mindestens die Errichtung einer bezirklichen Einrichtung, z.B. Schule, die der Zustimmung der BVV bedarf.

 

Frau Linnemann von der Fraktion der SPD bittet um ausführliche chronologische Schilderung der Einholung der Unterlagen und Informationen bei der Senatsverwaltung. Herr BzStR Spallek berichtet, dass er eindringlich um Antworten und Informationen gebeten habe. Die Senatsverwaltung selbst könnte auf die Alternativlosigkeit ihrer Planungen selbst besser Stellung beziehen. Die Senatsverwaltung sei auch darauf hingewiesen worden, dass auch die Gremien informiert werden müssten, wozu auch der Schulbeirat zählen könnte. Er selbst sehe sich zur Zeit ebenfalls nicht in der Lage, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen.

 
 

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