Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 6.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Gothe berichtet:

 

Erhaltungssatzung Nikolaiviertel:

Am 14.02.2018 wird in der Nikolaikirche ab 19:00 Uhr eine Veranstaltung zu diesem Thema stattfinden. Eine offizielle Einladung und Flyer werden noch verteilt.

 

City West: Hertzallee am Bahnhof Zoo:

Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte haben sich geeinigt, die Planung an die Senatsverwaltung abzugeben. Für diese Entscheidung habe es mehrere Gründe gegeben, wie z.B. den Grenzverlauf mitten durch den Block sowie die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung des Areals als Teil der City West. Beide Bezirke haben im Gespräch mit SenStadt für die zukünftige Planung Bedingungen gestellt:

a)      „studentisches Wohnen in städtischer Hand“ soll zu einem maßgeblichen Anteil realisiert werden

b)      die im Jahr 2016 entstandene Planung zum Hochhaus soll in Zusammenhang mit dem Hochhausentwicklungskonzept stehen

Die Presseberichterstattung beinhaltete eine Entwicklung mit der TU und Büro, ohne auf studentisches Wohnen einzugehen, und beinhaltete weiter die Errichtung eines Hochhauses, ohne den Zusammenhang zum Entwicklungskonzept herzustellen. Die Berichterstattung sei somit nicht zufriedenstellend gewesen, sodass es im monatlichen Jour fixe bei Frau Lüscher (Senatsbaudirektorin) eingebracht worden sei. Es sei zugesagt worden, beides berücksichtigen zu wollen.

 

Quartiersmanagement:

16 QM-Gebiete in Berlin werden vom Senat auf Verstetigung, d.h. auf Auslaufen des Programms, geprüft, davon vier im Bezirk Mitte. Die betroffenen fünf Bezirke seien kürzlich von Herrn Staatssekretär Scheel eingeladen worden zur Vorstellung der Vorergebnisse.

Nach den bisherigen Vorüberlegungen, soll es bei den Gebieten „Moabit-Ost“ und „Brunnenstraße“ keine Verstetigung geben. Bei den Gebieten „Moabit-West“ und „Ackerstraße“ könnte es ab dem Jahr 2020 zur Verstetigung kommen. Das Stadtplanungsamt schätzt derzeit ein, dass eine Versteigung der Gebiete „Moabit-West“ und „Ackerstraße“ berechtigt sein könnte. Die Stadträte haben sich dafür ausgesprochen, mit Verstetigungen zurückhaltend umzugehen, während Herr StS Scheel in Aussicht stellte, dafür neue Gebiete aufzunehmen. Herr BzStR Gothe habe vorgeschlagen, das Sozialmonitoring „Soziale Stadt“, das im April 2018 erwartet wird, abzuwarten. Dem stimmte Herr StS Scheel zu, betonte aber auch die Aufnahme neuer Gebiete ebenfalls wichtig sei.

Der Ausschuss „Soziale Stadt“ ist ebenfalls informiert worden.

 

Herr BV Draeger von der Fraktion der SPD erkundigt sich nach den Möglichkeiten der BVV, den BzStR bzgl. des Verschiebens der Verstetigung zu unterstützen.

Herr BzStR Gothe begrüßt politische Unterstützungen. Politische Statements würden die Position des Stadtrates stärken.

 

Brunnenstraße 193:

Es habe Nachfragen zum B-Plan-Verfahrensstand gegeben. Der letzte Verfahrensschritt hat im Dezember 2014 mit der Auslegung des Entwurfs stattgefunden. Es gibt somit noch keine Planreife. Eine Genehmigung könne dennoch erfolgen, sobald zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Das beantragte Vorhaben widerspricht nicht den Zielen der Planung und
  2. es fügt sich nach § 34 BauGB ein.

Da beide Voraussetzungen vorliegen, sei genehmigt worden. Das Widerspruchsverfahren eines Nachbarn der Brunnenstraße 193 habe sich kurzzeitig verzögert, da es einen Rechtsanwaltwechsel auf seiner Seite gegeben habe.

 

Herr BV Draeger v (SPD-Fraktion) erkundigt sich nach den Gründen, die dazu führten, dass der B-Plan nicht weiter bearbeitet wurde. Herr BzStR Gothe werde recherchieren und die Antwort schriftlich nachreichen.

 

Herr BV Diedrich (Fraktion DIE LINKE) bittet den Ausschuss über den Vorsitzenden um Zustimmung, die benachbarten Anwohner zu diesem Thema sprechen zu lassen. Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Die Nachbarn/Anwohner der Brunnenstraße 194 berichten, dass reguläre Wohnungen in Kurzzeitwohnungen umgewandelt würden. Entsprechende Annoncen seien inzwischen geschaltet. Es entstehe zudem ein Neubau, der ein Hotel oder Ähnliches zu werden scheint. Die Nachbarn seien in den Widerspruch gegangen. Die Auflagen zum Neubau scheinen nicht eingehalten zu werden, scheinbar würden auch mehr Geschosse gebaut, als im Bebauungsplan ausgewiesen. Das Bezirksamt werde gebeten, den Bau zu hinterfragen. Die Gegend sei diesbezüglich schon sehr belastet.

 

Herr BV Diedrich sieht Abweichungen zum Ziel des Bebauungsplans und führt diese aus. So würden bspw. dort lebende Bewohner verdrängt und eine 100%ite Überbauung erfolgt.

 

Herr BzStR Gothe sichert zu, die Konformität des Baus mit den Zielen des B-Plans zu überprüfen. Bezüglich der kurzzeitigen Vermietung werde geprüft, ob es sich um Mietverträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monate handle. In diesem Fall spräche man lauf Definition von „Wohnen“.

 

Ein Nachbar aus der Brunnenstraße 194 berichtet, dass im Neubau die Wohnung zwischen 17-20 qm umfassen würde. Das vordere Gebäude sei bereits zweckentfremdet, im Erdgeschoss befinde sich sogar ein Vermittlungsbüro. Es entstehe der Eindruck, dass das Projekt unter dem Radar des Bezirksamtes entstehe und sich zu Touristenwohnungen entwickle.

 

Herr BzStR Gothe berichtet, dass in diesem Gebiet das „Wohnen“ gestärkt und das Gewerbe begrenzt werden soll, um den Charakter eines Mischgebietes zu erhalten. Das Bezirksamt möchte in diesem Gebiet keine Ferienwohnungen unterstützen. Bei einem Bauantrag müsse die Betriebsbeschreibung für das Gebäude beigefügt werden. In diesem Fall wird der Inhalt der Betriebsbeschreibung mit „Wohnen“ kompatibel gewesen sein, d.h., ein in sich abgeschlossener Wohnraum (unabhängig von der Größe). Die Betriebsbeschreibung werde nun nochmals überprüft und könne dem Ausschuss auch zur Verfügung gestellt werden. Sollte die Zweckentfremdung festgestellt werden, würde das Bezirksamt mit den Mitteln der Zweckentfremdungsverbotsverordnung dagegen vorgehen.

 

Herr Dr. Schulze (BüDep Fraktion der CDU) erkundigt sich nach dem Alter der verschiedenen Gebäude. Ein Nachbar informiert, dass diese in verschiedenen Jahrhunderten gebaut worden seien.

 

Herr BV Draeger verliest eine Wohnungsannonce zum Hintergebäude: die Mindestmietdauer werde auf einen Monat, die maximale Mietdauer auf 12 Monate angesetzt. Es sei erkennbar, dass es auf begrenztes Mieten ausgerichtet ist. Für 52 qm werden 1.490,- € (warm) verlangt.

 

Der Vorsitzende hält abschließend zum Thema „Brunnenstraße 193“ fest, dass das Bezirksamt prüfen werde. Zudem werden Informationen zur GRZ und GFZ nachgereicht, sowie die Betriebsbeschreibung.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen