Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zum „Wohnturm Köpenicker Straße 104-114“.

Herr BzStR Gothe berichtet, dass das Umwelt- und Naturschutzamt sich kritisch gezeigt und erklärt habe, dass nach dem Bau weitere Messungen 50cm vor der Fassade zu erfolgen haben. Sollten die Lärmwerte dabei überschritten werden, müssten mit weitere bauliche Maßnahmen die Einhaltung der Werte sichergestellt werden. Für die WBM bestehe das Risiko, nachrüsten zu müssen. Um dieses Risiko zu vermeiden sei der Vorschlag unterbreitet worden, statt eines Wohnhauses ein Bürohaus zu bauen. Der Aufsichtsrat habe deshalb entsprechend votiert, die WBM habe daraufhin das Vorhaben auf Büro-Turm umgestellt.

 

Frau Laduch (Amtsleiterin Stadtplanungsamt) zitiert aus dem Bauvorbescheid:

Trotz Einhaltung der Immissionsrichtwerte wird seitens des Umwelt- und Naturschutzamtes Mitte folgende Auflage empfohlen: „Nach Beendigung der Baumaßnahmen und nach Bezug der Wohnungen (maßgebliche Immissionsorte) soll von einer nach § 26 BImSchG zugelassenen Messstelle während einer warmen Wetterperiode über einen Zeitraum von 7 Tagen eine aufzeichnende Schallpegelmessung (von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) erfolgen. Die Auswertung soll jeweils für die lauteste Nachtstunde nach TA-Lärm erfolgen.

Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die vorhandenen BImSchG-Anlagen nicht im Rahmen von Anwohnerbeschwerden in ihrer Nutzung eingeschränkt werden.

Sollte es zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte kommen, sind vom Bauherrn Maßnahmen vorzunehmen die sicherstellen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden.

Die Beurteilung der Immissionsbelastung durch die genehmigungsbedürftige Anlage nach dem BImSchG liegt in der Zuständigkeit des LAGetSi (Herr Jost – Tel.: 9025 – 45 389) und durch den Straßen- und Schienenlärm liegt in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.“

Diese Stellen müssen im Rahmen des Bauantragsverfahrens informiert werden.“

 

Herr Kowalewski (Geschäftsführer WBM) berichtet aus der Sicht der WBM: Dem WBM-Widerspruch gegen den Vorbescheid wurde leider nicht abgeholfen. Bei Nichteinhaltung der Lärmschutzwerte wäre die WBM nach Bezug der Wohnungen gezwungen, Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Hierzu wäre ggf. dann der Auszug der Mieter*innen erforderlich. Neben der Lärmquelle Vattenfall bestehen weitere Lärmprobleme mit den umliegenden Nachtclubs.

 

Herr Bausch (BüDep Bü90/Die Grüne) bittet, dieses Thema als eigenen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen.

 

Frau BV Mayer erkundigt sich nach dem Aktuellen Stand in der Koloniestraße 10 und bezieht sich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage zur Unterschutzstellung der Remisen. Frau Lier informiert, dass die Prüfung durch das Landesdenkmalamt erfolge. Eine erneute Prüfung habe das Bezirksamt angestoßen. Frau Mayer bedankt sich bei Herrn Gothe für seinen bisherigen Einsatz.

 

 
 

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