Auszug - Angebote für Legasthenikerkinder im Bezirk Mitte BE: Herr Tietz
Herr Sorg teilte einleitend mit, dass
der Begriff Legasthenie in der Fachliteratur aus fragmatischen Gründen nicht
mehr verwendet wird. Der Personenkreis, der unter dem Signum Legasthenie
gefasst ist, einfach zu eng
gefasst ist. Der Begriff ist an ein bestimmtes Störungsbild gebunden, das so
nicht zu rechtfertigen ist. Es ist wissenschaftlich nicht belegt. Entscheidend
ist die Frage, ob jemand Rechtschreibung beherrscht oder nicht, ob er lesen
kann oder nicht kann. Dabei gibt es zwar grundsätzlich bestimmte Fehlerhäufigkeiten,
aber nicht spezifische Fehlerarten. In der Literatur gibt es auch kaum wirklich
klare Hinweise die sagen, , wie Lese-Rechtschreib-Schwäche zustande kommt. Die
Frage ist, wie geht die Schule mit dieser Problematik um. Grundsätzlich kann
jeder auch Kinder mit schwerwiegender Lese-Rechtschreibstörung Schriftsprache
erlernen. Der Weg ist hierbei sehr viel schwerer, ist grundsätzlich möglich.
Herr Sorg möchte aber nicht, dass die Schwere dieser Problematik
heruntergespielt wird, der an den Begriff Legasthenie gekoppelt ist im
Sinne einer Krankheit, die sogenannte umschriebene schwere
Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Störung. Diese ist im Katalog der psychischen
Störung der Weltgesundheitsorganisation ausdrücklich enthalten. In diesem
Katalog sind die schulischen Entwicklungsstörungen umschrieben (u. a. die
Lesestörungen, Lese-Rechtschreibstörung, Rechenstörung). Schwere seelische Störung Dauerhaftigkeit über mindestens 6
Monate als Kriterium für die Behinderung muss gegeben sein. Die Vorsitzende, Frau Hartmann, dankte
für den ausführlichen Bericht. |
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