Auszug - Ganztagsbetreuung - Konzept zur Verlagerung der Hortplätze an den Schulen BE: Frau BzStR´in Hänisch  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 5.1
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 13.05.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Frau BzStR´in teilte

Frau BzStR´in teilte

mit, dem Amt liegt die Genehmigung von der Senatsschulverwaltung zur Einrichtung von 6 gebundenen Ganztagschulen vor. Aufgrund von Diskussionen sollen neben den gebundenen Ganztagschulen offene Ganztagsgrundschulen im Bezirk erreichtet werden. Ein aktualisierter Stand wurde zur Kenntnis gegeben.
Da Amt ist derzeit nicht in der Lage, für den Standort Gesundbrunnen-Grundschule eine Unterbringungsmöglichkeit für Hortplätze zu finden. Dies würde im Bezirk Mitte die einzige Schule sein, die nur verlässliche Halbtagsgrundschule ist. Das Amt ist weiter auf der Suche nach Möglichkeiten, ist aber nicht in der Lage, Räumlichkeiten an den Schulstandort einen offenen Ganztagsbetrieb darstellen zu können.
Für den Doppelstandort Rehberge-Goethepark wird es ein gemeinsames Hortangebot geben.
Für die Tifft-GS und Herrmann-Herzog-GS sowie Erika-Mann-GS und Rübezahl-GS wird ein Hortangebot aufgrund des Widerstandes der Einzelschulen nicht umgesetzt werden können. Das Amt wird eine Küche einrichten.
Die Brüder-Grimm-GS lehnt die Hortbetreuung an ihrem Standort grundsätzlich ab.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Ganztagsbetriebs gibt es zwischen der Schulaufsicht, dem Schulträger und dem Jugendamt die Verständigung, zum Schuljahr 2004/2005 an der Platzierung der Schulstationen keine Veränderung vorzunehmen. Ebenfalls wurde zwischen den 3 Partnern vereinbart, im Februar 2005 für die folgenden Jahre ein Gesamtkonzept für den gesamten Bezirk vorzulegen.

Freie Träger
Sachstand: Das im Rahmen der Stadträterunde am Mittwoch verteilte Papier wurde allen Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Der Rahmenvertrag für die Betreuung von Hortangeboten an Schulen durch freie Träger liegt noch nicht vor. Herr Hertel begründete in der Schulstadträtesitzung, dass er daran denkt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, wo freie Träger, Senat und Bezirke beteiligt werden, um einen Rahmenvertrag auf den Weg zu bringen.
Hier gab es offensichlich ein Missverständnis zwischen der Senatsschulverwaltung und den Bezirken. Das Papier beihaltet die gemeinsame Erklärung zwischen dem Land und der Liga der Wohlfahrtsverbände und dem Dachverband der Kinder- und Schülerläden über die partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Umsetzung der Hortverlagerung aus dem Kitabereich in den Schulbereich – Hortverlagerungsübergangsvereinbarungen -.
Hier geht es inhaltlich um die Frage (ab 1.8.2005 soll die Hortverlagerung erfolgen), ob dann sofort alle Hortplätze der freien Träger ebenfalls übertragen werden oder bis wann das zu geschehen hat. In dieser Vereinbarung steht, dass es eine Sicherung des Betreuungsangebotes  im kommenden Schuljahr gibt (auch die Finanzierungsgrundlage).
Der Bezirk wird intensive Gespräche mit dem Jugendamt und den freien Trägern führen, um hier individuell für jeden Schulstandort und individuell für jeden freien Träger, der ein Hortangebot vorhält, zu einer Vereinbarung zu kommen, wann die Plätze wie übertragen werden können.
Das BA wird sich vor der Sommerpause in der AG Horte zu einem Verfahrensvorschlag  verständigen und mit den Vertretern der freien Träger ins Gespräch kommen, um zu einem gemeinsamen Verfahrenweg zu kommen.
Zur weiteren Zeitschiene der Konzeptionserstellung Verlagerung der Hortplätze muss das Amt grundsätzlich die Frage klären, wie die Kapazitäten an den einzelnen Schulstandorten aussehen soll, wenn dort eine Hortbetreuung zukünftig angeboten wird. Auf der Grundlage der konzeptionellen Erarbeitung des Schulträgers, in Abstimmung mit Schulaufsicht und Jugendamt, sind die Schulkonferenzen aufgefordert, dazu entsprechende Beschlüsse zu fassen und sich zu diesen Vorschlägen zu verhalten. Die Grundschulen sind auch aufgefordert, bis zur Sommerpause ein grobes pädagogisches Konzept einzureichen, weil dies Bestandteil des Antrages auf Bundesmittel sein soll. Diese Anträge sollen bis zum 30. Juni 2004 bei der Senatsschulverwaltung eingereicht werden. Der Senat beabsichtigt, auf der Grundlage einer Gesamtantragslage abschätzen zu können, wie viel von den 147 Mio. € Bundesmitteln tatsächlich benötigt werden und ob hier durch die Antragslage eine Situation haben, dass mehr Mittel beantragt worden sind, als ggf. zur Verfügung gestellt werden oder ob es noch freie Kapazitäten gibt, die dann entsprechend verteilt werden könnten.

In der letzten Schulausschusssitzung wurde vereinbart, dass es noch vor dem 30.Juni eine gemeinsame Ausschusssitzung zwischen Jugendhilfe und Schule geben soll. Es wurde der Vorschlag unterbreitet, vor der gemeinsamen Sitzung eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die aus Vertretern des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses bestehen sollen, einzurichten.
Der Jugendhilfeausschuss hat für die gemeinsame Unterarbeitsgruppe zwei Terminvorschläge unterbreitet. Die Mitglieder des Schulausschusses schlagen den 15.06.2004 oder 16.06.2004 und 23.06.2004, 19.00 Uhr vor.

 
 

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