Auszug - Rahmenplan Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt 2017 BE: BA Mitte, KOSP  

 
 
9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 8.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Den Ausschussmitgliedern liegen die Unterlagen zum Thema vor. (vgl. Anlage 2 zu TOP 8.2)

Herr BzStR Gothe erläutert einführend, dass im Vergleich zum Jahr 2010 nicht um den Wohnungsbau gekämpft werden müsse, dieser werde von allen Gesellschaften angeboten, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Zudem werde die Adalbert-Schule wieder als Schule reaktiviert.

 

Herr Bachmann (Kosp) stellt den Rahmenplan an Hand einer Powerpointvortrages vor vgl. Anlage 3 zu TOP 8.2).

 

Herr Hinz berichtet, dass der Rahmenplan zusammen mit der Rechtverordnung von 2011 und der Kosten- und Finanzierungsübersicht die Rechtsgrundlage bildet und somit ein Steuerungsinstrument und Rechtsinstrument sei, da er den Sollzustand am Ende der Sanierung abbilde.

 

Herr Bruss bezieht Stellung zum Rahmenplan aus Sicht der Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt. Die Stellungnahme liegt den Ausschussmitgliedern vor (vgl. Anlage 4 zu TOP 8.2)

 

Herr BV Diedrich bittet um Bestätigung, dass das kurzfristige Planungsziel, den Tennisportplatz zu erhalten, von den langfristigen Optionen, der Durchwegung und Öffnung für den Breitensport, untergeordnet wird. Die Frage wird mit einem Kopfnicken von Frau Laduch bestätigt.

 

Fraktion Bü90/Die Grünen bittet um Informationen zu den Auswirkungen für Teepee-Land. Herr BzStR Gothe berichtet, anlehnend an die Beantwortung der Mündlichen Anfrage dazu, dass die Akteure des Teepee-Land über den Plan der Durchwegung informiert seien und ihnen damit bekannt sei, dass die Zelte dort nicht stehen bleiben können. Teepee-Land stehe nicht auf dem Grundstück der Eisfabrik, aber auf der zukünftigen grünen Uferpromenade. Auf dem Grundstück stehen neben Teepee-Land weitere Akteure, wie z.B. Spreefeld, Spreeacker e.V. Diese waren an dem Workshopverfahren beteiligt. Besprochen ist, dass ihnen im Wettbewerbsverfahren Optionsflächen zur Verfügung gestellt werden, auf Basis eine Vertrags mit dem Bezirk.

 

Der Einwendung Herrn BV Bertermann, dass Teepee-Land im Rahmenplan nicht erwähnt werde und damit Gefahr laufe, nicht mehr beachtet zu werden, wird entgegnet, dass Teepee-Land im Abwägungsergebnis erwähnt sei und damit berücksichtigt bleibe.

 

Herr BV Diedrich erkundigt sich, welche Handlungen nötig seien, um Teepee-Land zu sichern. Frau Laduch schlägt vor, eine entsprechende Vorgabe zu formulieren, dass Teepee-Land und Spreeacker mit einer Optionsfläche bedacht werden müssen. Herr BzStR Gothe empfiehlt, ein Ziel zu beschreiben, ohne im Rahmenplan konkrete Flächen zu bezeichnen.

 

Herr BV Diedrich plädiert, an den formulierten Zielen zum Wohnungsbau festzuhalten, auch am erneut angesprochenen Hochhaus. Zudem erkundigt er sich nach sozialen Fortschreibungszielen des Bezirksamtes in den Sanierungsgebieten. Herr BzStR Gothe berichtet, dass die Debatte mit SenStadtWohn darüber noch nicht abgeschlossen sei. Herr Hinz (Stadtplanungsamt Mitte) ergänzt, dass SenStadtWohn bisher dem Bezirk nicht dargestellt hat, wie soziale Sanierungsziele formuliert und durchgesetzt werden können. Im Rahmen der Erarbeitung des ISEK soll „soziales Wohnen“ als Grundlage für die Bearbeitung von Bauanträgen festgelegt werden.

 

Bezüglich der Debatte „Durchwegung vs. Tennishalle“ berichtet Herr BzStR Gothe, dass dem Tennisverein eine Alternative angeboten, vom Tennisverein jedoch nicht angenommen wurde. Als kurzfristiges Ziel ist daher nun der Erhalt vorgesehen, langfristig wird jedoch an der Durchwegung, was die Beseitigung der Tennishalle zur Folge hätte, festgehalten. Es sei wichtig, diese langfristige Option in den Rahmenplan mit aufzunehmen, damit die nächste Generation sich mit der Neubewertung beschäftigen kann. Frau Laduch ergänzt, dass die Freiflächen, die für den Bau der 4-zügigen Schule eingeplant sind, voraussichtlich nicht ausreichen.

 

Herr BV Bertermann konkretisiert, dass geplant sei, 2026 das Sanierungsgebiet aufzuheben. Somit müsste in der kommenden Wahlperiode eine Bewertung erfolgen, von einer „Verschiebung auf die nächste Generation“nne  somit s. E. nicht die Rede sein.

 

Herr BV Schug bekräftigt die Aufrechterhaltung der Ziele zum Wohnungsbau, inklusive des Hochhauses. Die Entscheidungsgrundlage sollte nicht der Rahmenplan, sondern der B-Plan sein.

 

Herr BV Lehmann (Bü90/Gr) erkundigt sich nach dem Zeitraum, bis wann die Durchwegung komme. Herr BzStR Gothe erläutert, dass eine Entscheidung erst bei Beendigung des Pachtvertrags getroffen werden könne. Der Zeitpunkt der Beendigung sei noch offen.

 

Herr Bausch (BüDep Bü90/Gr) betont, dass planungsorganisatorisch 9 Jahre keine lange Zeit seien, dass zumindest in der kommenden Wahlperiode ein konkretisierender Plan vorgelegt werden müsste. Stärker verankert werden sollten die sozialen Ziele, insbesondere die soziale Perspektive der Mietenentwicklung, die Eindämmung der Gewerbeentwicklung, soweit sie dem Gebiet schadet, Eindämmung der Eigentumswohnungen. Der Spreeuferweg habe große Potenziale, viele Aspekte seien jedoch noch nicht gesichert. Bei der nächsten Überarbeitung sollten diesbezügliche Klarstellungen erfolgen.

 

 
 

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