Auszug - Antragsempfehlung Alfred Döblin am Alexanderplatz ehren
Die Antragsempfehlung aus der AG Geschichte lautet wie folgt:
Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung darauf hinzuwirken, dass im Zusammenhang mit den geplanten stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen im Gebiet um den Alexanderplatz dem Anliegen entsprochen wird, dass am Ort des berühmtesten Buches von Alfred Döblin an den Schriftsteller und sein Œuvre in einer der Bedeutung des Autors gemäßen Weise erinnert wird. Geprüft werden sollte jedoch vorab, ob das Zitat aus Döblins Roman „Berlin Alexanderplatz“, das im Jahr 2000 an der Fassade des zehngeschossigen Hauses am Alexanderplatz 6 angebracht worden war - das Gebäude befindet sich im Eigentum der Treuhand Liegenschaftsgesellschaft (TLG), - in Absprache mit den Eigentümern wieder reaktiviert werden kann, da dieses poetische Erinnerungszeichen an Döblin seinerzeit eine breite gesellschaftliche Akzeptanz und Resonanz gefunden hatte. In beiden möglichen Fällen der Erinnerung an A. Döblin sollen dem Bezirk keine Kosten entstehen.
Begründung: Das Anliegen der Information über und der Ehrung von Alfred Döblin am Alexanderplatz wurde aus der Bevölkerung an die BVV herangetragen. Die Bedeutung des Autors A. Döblin ist gesamtstädtisch, und so soll die Aufgabe einer angemessenen Erinnerungs- und Informationsarbeit im öffentlichen Raum auch gesamtstädtisch, d.h. durch die Senatsebene in Kommunikation mit den zuständigen Gremien des Bezirks Mitte, geplant und realisiert werden.
Der Antragsentwurf wird einstimmig angenommen.
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