Auszug - Belegungskontrolle und Folgebelegung bei Wohnungen in aufgehobenen Sanierungsgebieten BE: Bezirksamt Mitte
Frau Laduch, BA Mitte, berichtet zum Sachstand Belegungsbindung. Unteranderem berichtet Sie, dass die Belegungsbindung für alle geförderten Häuser Listenmäßig erfasst seien. Diese werden alle 3 Jahre kontrolliert und mit Abschlussbericht an die IBB übergeben. Derzeit beträgt die Anzahl der Belegungsgebundenen Wohnungen 3712 in 256 Objekten allen Gebieten. Da der Vertragspartner mit dem Förderempfänger nicht das Bezirksamt ist, fungiert dieses nur als Kontrollorgan. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 114 Objekte zur Prüfung beauftragt. In 26 Fällen wurde dabei ein Verstoß festgestellt. Diese Verstöße wurden der IBB zur Bearbeitung übersandt. Konsequenzen der Verstöße seien Sanktionen oder Rückerstattung der Förderungsgelder. Personal des Bezirksamtes sei nur im Kotrollvorgang eingebunden, im Sanktionsvorgang nicht.
Herr Diedrich, DIE LINKE, erfragt ob der BVV die Abschlussberichte und eine Übersicht der Belegungsgebunden Wohnungen zur Verfügung gestellt werden können. Frau Laduch sagt diese nach Prüfung des Datenschutzes zu.
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