Auszug - Belegungskontrolle und Folgebelegung bei Wohnungen in aufgehobenen Sanierungsgebieten BE: Bezirksamt Mitte   

 
 
41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 8.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Laduch, BA Mitte, berichtet zum Sachstand Belegungsbindung. Unteranderem berichtet Sie, dass die Belegungsbindung für alle geförderten Häuser Listenmäßig erfasst seien. Diese werden alle 3 Jahre kontrolliert und mit Abschlussbericht an die IBB übergeben. Derzeit beträgt die Anzahl der Belegungsgebundenen Wohnungen 3712 in 256 Objekten allen Gebieten. Da der Vertragspartner mit dem Förderempfänger nicht das Bezirksamt ist, fungiert dieses nur als Kontrollorgan. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 114 Objekte zur Prüfung beauftragt. In 26 Fällen wurde dabei ein Verstoß festgestellt. Diese Verstöße wurden der IBB zur Bearbeitung übersandt. Konsequenzen der Verstöße seien Sanktionen oder Rückerstattung der Förderungsgelder. Personal des Bezirksamtes sei nur im Kotrollvorgang eingebunden, im Sanktionsvorgang nicht.

 

Herr Diedrich, DIE LINKE, erfragt ob der BVV die Abschlussberichte und eine Übersicht der Belegungsgebunden Wohnungen zur Verfügung gestellt werden können. Frau Laduch sagt diese nach Prüfung des Datenschutzes zu.

 

 

 
 

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