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Nummer: | 0076/VI | Eingang: | 14.03.2022 |
Eingereicht durch: | Kreitmair, Sonja | | Weitergabe: | 15.03.2022 |
Fraktion: | Fraktion der SPD | Fälligkeit: | 20.04.2022 |
Antwort von: | Bezirksamt Mitte von Berlin | Beantwortet: | 03.05.2022 |
Parlament: | BVV Mitte von Berlin | Erledigt: | 03.05.2022 |
| | Erfasst: | 03.05.2022 |
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Betreff: | Wochenmärkte und andere Märkte |
Anlagen: |
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Kleine Anfragen EingangstextIch frage das Bezirksamt: - Wie und nach welchen Kriterien werden die Flächen für Wochenmärkte und andere Veranstaltungen im öffentlichen Raum an die Betreiber vergeben und für welche Zeit? Gibt es Ausschreibungen, und wenn nein, weshalb nicht?
- Das BA schreibt in seiner Antwort auf die Große Anfrage 2272/V „trotz der Bemühungen des Bezirksamtes, einzelne Märkte weiter zu betreiben, gelang es nicht, neue Interessenten dauerhaft an die verfügbaren Plätze zu binden.“
a) Welche Bemühungen hat das BA unternommen? b) Wie lange liegen diese Bemühungen zurück? - Trifft es zu, dass das BA keine weiteren Wochenmärkte im Bezirk genehmigen will, weil es dafür keinen Bedarf mehr geben soll? Wenn ja, woraus leitet das Bezirksamt diese Einschätzung ab bzw. wie wird der Bedarf ermittelt?
- Welche Kriterien muss ein Betreiber erfüllen, um eine Genehmigung für den
Standort zu erhalten? - In der Antwort des BA auf die Große Anfrage 2272/V wurde mitgeteilt, dass das Marktangebot im Regelfall maximal 5 % reine Imbissstände umfassen darf. Aus welchen Gründen wird diese Vorgabe erlassen? Wie rechtfertigt sich dies vor dem Hintergrund der Gewerbefreiheit?
- Auf dem Hackeschen Markt dürfte der Anteil reiner Imbissstände deutlich über 5 % betragen, und auch das Angebot anderer Waren als Frischwaren ist höher als 20%. Aus welchen Gründen wird hier eine Ausnahme von der Regel gemacht?
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