Kleine Anfrage - 1007/V  

 
 
Nummer:1007/VEingang:03.11.2020
Eingereicht durch:Kreitmair, Sonja
Weitergabe:03.11.2020
Fraktion:Fraktion der SPDFälligkeit:30.12.2020
Antwort von:Bezirksamt Mitte von BerlinBeantwortet:30.12.2020
Parlament:BVV Mitte von BerlinErledigt:30.12.2020
  Erfasst:30.12.2020
  Geändert:
 
Betreff:Ausgaben des Bezirks für Gutachten und Beratungsdienstleistungen
Anlagen:
1. Eingang SchrA SPD
2. Antwort vom 30.12.2020
3. Anlage
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Schriftliche Anfragen: Eingangstext

 

 

Vorbemerkungen:

 

  • Die Haushaltsrechnung des Bezirks für 2018 bzw. 2019 weist in der Gruppierungsübersicht auf Seite 443 bzw. 442 Ausgaben für „526 Ausgaben für Sachverständige, gutachten, Gerichts- und ähnliche Kosten“ in Höhe von 578.685,11 € (2018) bzw. 521.276,64 € (2019) aus.
  • Das AGH hat am 12.12.2020 als Auflage Nr. 21 zum Haushalt 2020/21 beschlossen, dass der Hauptausschuss „rechtzeitig vor Inangriffnahme der Ausschreibung von Gutachten- und Beratungsdienstleistungsaufträgen mit einem Bruttoauftragswert von mehr als 10.000 € zu unterrichten und zu begründen (ist), warum die zu leistende Arbeit nicht von den Dienststellen des Landes Berlin erledigt werden kann.“

 

 

1. Wie verteilen sich die Ausgaben 2018 und 2019 für Gutachten und Beratungsdienstleistungen des Bezirks Mitte (siehe Vorbemerkung 1) auf die Ämter des Bezirks, wodurch sind sie begründet und wie wurden die Aufträge vergeben?

 

Bitte für jedes Amt und jeden Auftrag auflisten!
(tabellarische Aufstellung nach dem Muster der Drucksache 1086/IV, ergänzt um HH-Titel):

 

a) Zeitpunkt der Beauftragung,
b) Beauftragtes Büro, Kostenumfang,

c)Art und Umfang der Beauftragung,

d) Grund/Notwendigkeit der Beauftragung, Ausschreibungsart und

e) Grund der gewählten Ausschreibung

f) Verbuchung unter welchem Haushaltstitel

 

2. In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 0643/V wurde berichtet, dass unter anderem das Straßen- und Grundflächenamt, die Präventionskoordination, das Schul- und Sportamt und das Rechtsamt Gutachten beauftragt bzw. Aufträge an private Kanzleien vergeben haben.
a) Werden Ausgaben für Kanzleien im Titel 52601 (Gerichts- und ähnliche Kosten) nachgewiesen? Wenn nein, weshalb nicht?

b) Weshalb weisen die der HH-Abschlüsse 2018 und 2019 z. B. bei 3810 Landschaftsplanung, Grün- und Freiflächen keine Ausgaben für Gutachten aus, obwohl in der o.g. Antwort berichtet wurde, dass diverse Gutachten beauftragt worden sind?

 

3. Welche Gutachten und Beratungsdienstleistungen über einem Bruttoauftragswert von 10.000€ wurden 2020 beauftragt?

 

Bitte für jedes Amt und jeden Auftrag auflisten!
(tabellarische Aufstellung nach dem Muster Frage 1) 

 

 

 
 

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