Kleine Anfrage - 0644/V
Vorbemerkung: Das Bezirksamt Mitte hat der BVV im September 2018 mitgeteilt (VzK 1168/V), dass das Anliegen der BVV ein Verfahren zu entwickeln, um bei Umzug von registrierten "Tiermessies" und Haltern von auflagenpflichtigen Tieren die Datenübertragung zwischen verschiedenen Ordnungs-/Veterinärämtern zu ermöglichen, an die zuständige Senatsverwaltung übersandt worden sei. Eine Antwort wurde aber bis September 2019 nicht verzeichnet.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Liegt inzwischen eine Antwort der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vor und wie lautet diese Antwort?
2. Hat das Bezirksamt ggfls. bei SenJVA an die ausstehende Beantwortung erinnert?
3. Welche Anstrengungen hat das BA ansonsten unternommen, um ein Verfahren zur Verfolgung von Verstößen gegen Tierhaltungsvorschriften zu entwickeln?
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