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Nummer: | 0583/V | Eingang: | 19.03.2019 |
Eingereicht durch: | Hauptenbuchner, Andreas | | Weitergabe: | 19.03.2019 |
Fraktion: | Fraktion der SPD | Fälligkeit: | 04.04.2019 |
Antwort von: | Bezirksamt Mitte von Berlin | Beantwortet: | 11.04.2019 |
Parlament: | BVV Mitte von Berlin | Erledigt: | 11.04.2019 |
| | Erfasst: | 11.04.2019 |
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Betreff: | Wohnungsvergabepolitik der WBM - sind Studenten & Student*innen out? |
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Kleine Anfragen EingangstextKleine Anfragen: Eingangstext - Inwieweit hat die WBM in den letzten drei Jahren ihre Belegungspolitik geändert und insbesondere die Schwerpunkte bei der Vergabe von Wohnungen zuungunsten von Wohngemeinschaften zugunsten von Familien verschoben?
- Betrifft eine veränderte Schwerpunktsetzung den gesamten Bestand oder nur bestimmte Teile und wenn ja, welche?
- Wie begründet die WBM ggf. eine mögliche Verschiebung der Schwerpunktsetzung? Erkennt die WBM dabei ggf. auch an, dass nicht nur Familien Bedarf an günstigem Wohnraum haben, sondern auch Einzelpersonen (z.B. Studierende), die gerade aus Gründen der Kostenersparnis die Wohnform einer Wohngemeinschaft wählen?
- Inwieweit wirkt sich eine solche Schwerpunktsetzung auch auf den Bestand aus?
- Inwieweit dürfen Wohngemeinschaften, welche bereits in WBM Wohnungen leben, und bereits in der Vergangenheit wiederholt Teile der (a) Hauptmieter bzw. (b) Untermieter ausgetauscht haben, auch künftig als Wohngemeinschaft fortbestehen und weiterhin so verfahren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, sind Besonderheiten zu beachten und wenn ja welche?
- Inwieweit ist die Billigung von Untermietverhältnissen eine gängige Praxis der WBM im Bezug auf studentische Wohngemeinschaften? Soweit nein, warum nicht und nach welchen Kriterien wird einer Wohngemeinschaft die Schließung eines Untermietsvertrages dennoch genehmigt?
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