Bürger*innenbegehren/Bürger*innenentscheid

Anstehen an der Wahlurne

Was ist ein Bürger*innenbegehren/Bürger*innenentscheid? §45, §46, §47…

Alle wahlberechtigten Bürger*innen des Bezirks haben die Möglichkeit einen Antrag (Bürger*innenbegehren) an die BVV zu stellen. Werden ausreichend viele Unterschriften für diesen gesammelt, kann es in einem zweiten Schritt zu einem Bürger*innenentscheid kommen. Ein Bürger*innenentscheid ist die Abstimmung der Bürger*innen über eine bezirkliche Angelegenheit. Ziel ist es eine bereits beschlossene Maßnahme zu verhindern oder eine neue durchzusetzen.
(Beispiel für einen erfolgreichen Bürger*innenentscheid war der Flughafen Tempelhof als Weltkulturerbe in Tempelhof-Schöneberg)

Wie geht man bei einem Bürger*innenentscheid vor?

  1. Zunächst muss das Bezirksamt schriftlich informiert werden. Hierbei haben Sie Anspruch auf Beratung.
  2. Das Bürgerbegehren muss eine mit “Ja “ oder “Nein” zu entscheiden Frage stellen. Es müssen drei Vertrauenspersonen genannt werden, denen es erlaubt ist, die Unterzeichnenden zu vertreten.
  3. Das Bezirksamt leitet das Bürger*innenbegehren dann weiter. Es wird innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit entschieden.
  4. Auf einer Unterschriftenliste können sich all diejenigen Bürger*innen eintragen, die möchten, dass ein Bürger*innenentscheid stattfindet. (Diese Eintragungen müssen fehlerfrei und zweifelsfrei zu erkennen sein, um als gültig zu gelten.)
  5. In einem Bezirk sind 6000 bis 8000 Unterschriften zur Annahme erforderlich.
  6. Spätestens vier Monate nach der Entscheidung über das Zustandekommen können Bürger*innen dann zu den Abstimmungslokalen gehen und ihre Stimme abgeben. Ein Bürger*innenentscheid wird wie eine Wahl durchgeführt.
  7. Das Bezirksamt informiert die Bürger*innen des Bezirks über den Termin des Bürger*innenentscheids.