Ärger um neue Wohnstandorte für Flüchtlinge
Der Senat hat eine Liste von 25 neuen Standorten für dauerhaftes Flüchtlingswohnen beschlossen. Viele Bezirke haben gegen einzelne Standorte erhebliche Einwände. In Mitte sollen in der Triftstraße (nach Abriss des Parkhauses der Beuth-Hochschule) und in der Putbusser Straße (auf dem Gelände des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums) Modulare Unterkünfte entstehen, die für langfristiges Wohnen ausgelegt sind, aber mindestens die ersten drei Jahre ausschließlich Flüchtlingen vorbehalten sein sollen. Der Bedarf an solchen Unterkünften wird auch vom Bezirksamt Mitte nicht bestritten, wir wollen aber integriertes Wohnen von ganz unterschiedlichen Personengruppen und keine Monostrukturen, die Integration erschweren. Deswegen haben wir ein alternatives Konzept vorgelegt, dass in den geplanten und teilweise schon in Bau befindlichen Neubauprojekten immer auch einen Anteil für Wohnungen für geflüchtete Menschen vorsieht. Richtig ist, dass die vorhandenen Planungen nicht ausreichen, um die
Tempo-Homes genannten Containerbauten am Ende ihrer Lebensdauer – in maximal 3 Jahren – durch qualitativ hochwertige Wohngebäude zu ersetzen. Klar ist aber auch, dass das Parkhaus an der Triftstraße erst nach Schließung des Flughafens Tegel und Erschließung neuer Flächen für die Hochschule dort abgerissen werden soll. Und auch der Standort an der Putbusser Straße ist eigentlich durch den Senat und seine (teilweise) Unterstützung der Entwicklungspläne des PS-Wedding planungsbefangen.
Weit weniger aktiv zeigt sich die zuständige Senatssozialverwaltung leider im Bereich der Zuständigkeit der Bezirke für die anerkannten Flüchtlinge. Obwohl unbestritten ist, dass eine örtliche Zuständigkeit – der Bezirk, in dem die geflüchteten Menschen wohnen, ist zuständig – die Integration sehr viel leichter machen würde, wird weiterhin an der bisherigen Regelung festgehalten, wonach die Zuständigkeit nach dem Geburtsmonat des Haushaltsvorstandes festgelegt wird, was dazu führt, dass Mitte nicht nur für fast ein Drittel der Flüchtlinge zuständig ist, sondern auch für viele Flüchtlinge die weit von Mitte entfernt wohnen. Mitte sowie die Integrationsbeauftragten aller zwölf Bezirke bekommen somit keine Unterstützung dabei, dieses Zuständigkeitswirrwarr zu beenden.