Spielplatzentwicklungsplanung in Mitte

Kinder spielen auf Spielplatz im Park am Gleisdreieck Berlin

Zu den Aufgaben der Spielplatzentwicklungsplanung gehört die Erstellung und Fortschreibung des bezirklichen Spielplatzentwicklungsplanes. Er stellt die aktuelle Bestandssituation dar. Auf der Grundlage der Versorgungsbereiche und -einheiten wird die Versorgung analysiert und die in den nächsten Jahren beabsichtigten Planungen zum Neubau und Umbau von öffentlichen Spielplätzen zusammengestellt. Der bezirkliche Spielplatzentwicklungsplan wurde am 16. Februar 2008 vom Bezirksamt Mitte beschlossen.

Für den Neubau und Umbau von einzelnen öffentlichen Spielplätzen werden Planungsleistungen erarbeitet. Darüber hinaus ist die Mitwirkung an der Planung von öffentlichen Spielplätzen Aufgabe der Spielplatzentwicklungsplanung.

Weitere Informationen über die Spielplatzplanung erhalten Sie im Berliner Umweltportal.

Die öffentlichen Spielplätze im Bezirk werden vom Straßen- und Grünflächenamt unterhalten – Mängelanzeigen senden Sie bitte an den entsprechenden Inspektionsbereich.

NEU – Informationen über unsere aktuellen Spielplatz-Bauvorhaben im Bezirk.

Spielplatzversorgung und Spielplatzerhebung

Ziel:
Aktuell verfügt der Bezirk Berlin Mitte über 247 öffentliche Spielplätze/ Spielflächen, von den 234 in der Spielplatzversorgungsanalyse angerechnet werden können. Um den Ausstattungszustand zu evaluieren und Optimierungspotenziale im Bezirk aufzuzeigen, wurden Bewertungsbögen für Kinderspielplätze, Ballspielflächen und Aktionsflächen erarbeitet. Die Datenerfassung dient einer sachgerechten Bewertung des Spielplatzbestandes mit dem Ziel, eine Prioritätenliste für bestandsverbessernde Baumaßnahmen (Investitionsplanung, Städtebaufördermittel etc.) zu erstellen.

Methodik:
In Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendbüro, dem Straßen- und Grünflächenamt und dem Immissionsschutz hat die Spielplatzentwicklungsplanung die Bewertungsbögen diese Bewertungsbögen entwickelt.
Datengrundlage für die Erstellung der Bewertungsbögen war zum einen die Fortschreibung Spielplatzplanung Pankow, Stand Nov. 2018 sowie die Leitlinien für Qualität und Inklusion auf Spielflächen Stadt Nürnberg, Stand 2022 , welche auf der aktuellen DIN 18034-1 – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb – basiert. In einem weiteren Beteiligungsschritt wurden folgende Stellen einbezogen: Gleichstellungsbeauftragte | Beauftragter für Menschen mit Behinderungen | Beirat für Menschen mit Behinderungen | Beauftrage*r für Queer, Diversity und Antidiskriminierung | Bezirksbeauftragte für Partizipation und Integration |Frauenbeirat Stadtplanung | MÄDEA – Mädchenzentrum für Empowerment und Feminismus. Die Arbeitsstände wurden regelmäßig in der Spielplatzkommission, im Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima und in der UAG Infrastruktur vorgestellt. Im Anschluss daran wurden die Bewertungsbögen mit unterschiedlichen Personen auf Spielplätzen getestet und stellenweise modifiziert.

Im Rahmen der Spielplatzbewertung wurde den Spielplätzen des Bezirks anhand verschiedener Bewertungskriterien (u.a. Angebotsvielfalt & Angebotsgerechtigkeit (Barrierefreiheit/ Inklusion)) ein Ausprägungsgrad von 3 bis 1 zugewiesen.

Ausprägungsgrade

  • Ausprägungsgrad 3

    Ausführung ist in besonderem Maße erfüllt

  • Ausprägungsgrad 2

    Ausführung weist zwar Mängel auf, aber im Ganzen den Anforderungen noch entsprechend

  • Ausprägungsgrad 1

    Ausführungen entsprechen nicht den Anforderungen

Jeder Bewertungsbogen besteht aus Hauptkategorien (z.B. Angebotsvielfalt, Angebotsgerechtigkeit, Spielplatzgegebenheiten etc.) und Unterkategorien (Bewegung, Ruhe, Kreativität, Sinneserfahrungen etc.). Die Kategorien werden entsprechend der Orientierungshilfe in den Ausprägungsgraden 3 bis 1 erhoben (siehe PDF-Bewertungsbögen).

Auswertung:
Spielplätze mit einem Ausprägungsgrad unter 1,5 (unter 15 Bewertungspunkten) sind aus Sicht der Spielplatzentwicklungsplanung planerisch zu hinterfragen. Weisen Spielflächen einen Ausprägungsgrad, der Richtung 1,0 geht, auf (Richtung 10 Bewertungspunkten), bedarf es einer Neuplanung. Bei einem Ausprägungsgrad von knapp unter 1,5 ist im Einzelfall zu entscheiden, ob eine komplette Neuplanung notwendig ist.

Ausblick:
Das Ziel der Spielplatzentwicklungsplanung ist es, spannende und interessante Spielangebote für ALLE – entsprechend der vielfältigen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Kindern – zu schaffen. Hierfür sind nicht nur die bezirklichen Qualitätskriterien anzuwenden, es soll auch die größtmögliche Angebotsvielfalt und Angebotsgerechtigkeit (Barrierefreiheit/ Inklusion) auf den Spielflächen hergestellt werden. Des Weiteren sind sowohl bei Neuplanungen als auch bei Sanierungsmaßnahmen im Bestand, wo immer möglich, die Spielplätze/ Spielflächen klimaangepasst mit bespielbaren Grünstrukturen zu gestalten.
Das bezirkliche Ziel ist, bei Neuplanungen einen Ausprägungsgrad von 2 und darüber hinaus zu erreichen und Bestandsflächen so aufzuwerten, dass sich in der Summe dem Ausprägungsgrad 2 angenähert wird. Aufwertungen können schon durch kleinere Maßnahmen (z.B. vielfältigere Geräte, verbesserte Anbindung der Geräte an die Wege) erreicht werden.

  • Kinderspielplatz - Erklärung und Bewertung

    PDF-Dokument (1.3 MB)

  • Ballspielfläche - Erklärung und Bewertung

    PDF-Dokument (1.4 MB)

Spielplatzerhebung des Bezirks Mitte

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