Nachweis-/Prüfverfahren Biotopflächenfaktor (BFF) im Bezirk Mitte

Planungsvariante Biotopflächenfaktor

Sehr geehrte Antragstellende, Bauherr*innen und Eigentümer*innen,

der Fachbereich Naturschutz und Freiraumentwicklung des Umwelt- und Naturschutzamtes Mitte von Berlin stellt Ihnen für den Nachweis des Biotopflächenfaktors ein BFF-Merkblatt mit Hinweisen zur Erstellung der BFF-Pläne sowie das BFF-Anzeigeformblatt inkl. BFF-Berechnung zur Verfügung, die im BFF-Nachweis- bzw. Prüfverfahren zu beachten bzw. obligatorisch bei natur.lplan@ba-mitte.berlin.de einzureichen sind. Für Hintergrundinformationen zu den festgesetzten Biotopflächenfaktoren in Mitte, deren Umsetzung und Berechnung steht neben den Informationen auf der Internetseite der Senatsverwaltung hier auch die BFF-Broschüre zum Download zur Verfügung.

Die Einreichung des vorgegebenen BFF-Anzeigeformblatts inkl. Berechnung in Verbindung mit den erforderlichen Plänen soll die fachlich vollständige, prüffähige und möglichst zügige Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Regelungen zum Biotopflächenfaktor ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass sich die im BFF-Nachweis- und Prüfverfahren eingereichten Unterlagen mit den Bauantragsunterlagen im Baugenehmigungsverfahren decken und alle bauordnungs- und planungsrechtlichen Erfordernisse an die Freiflächen erfüllt sein müssen.

  • BFF-Berechnungshilfe und Anzeigeformblatt 2026

    - Grundlage für die Berechnung, Nachweis und Prüfung des BFF. Im Umwelt- und Naturschutzamt Mitte obligatorisch vollständig ausgefüllt einzureichen als Excel Datei.

    XLSX-Dokument (69.8 kB) - Stand: Januar 2026

  • Bff Merkblatt für Antragstellende

    - für Antragsstellende, Bauherr*innen und Eigentümer*innen zur Einreichung erforderlicher bzw. prüffähiger Nachweisunterlagen zum Biotopflächenfaktor (BFF)

    PDF-Dokument (414.4 kB) - Stand: Dezember 2025

  • BFF Broschüre

    - welche die in Berlin-Mitte aktuell festgesetzten Biotopflächenfaktoren der vier vorhandenen Landschaftspläne beinhaltet

    PDF-Dokument (1.8 MB) - Stand: November 2004

Weitere Planungshinweise und Informationen

In folgenden Verlinkungen und Hinweisblättern finden sich wertvolle Informationen und Hinweise zum nachhaltigen Bauen und zum Einsatz biozidfreier Dachbegrünungen:

BFF-Berechnung

Was ist der Biotopflächenfaktor (BFF)?

Der Biotopflächenfaktor (BFF) beschreibt das Verhältnis der für den Naturhaushalt wirksamen Flächen eines Grundstücks zur gesamten Grundstücksfläche.

Berechnungsformel

  • BFF = naturhaushaltswirksame Fläche / Grundstücksfläche

Für die Berechnung werden die einzelnen Teilflächen eines Grundstücks entsprechend ihrer ökologischen Wertigkeit mit einem Anrechnungsfaktor zwischen 0,0 und 1,0 bewertet. Je höher die Bedeutung einer Fläche für den Naturhaushalt ist, desto höher ist ihr Anrechnungsfaktor.

Die naturhaushaltswirksame Fläche wird berechnet, indem die Größe jeder Teilfläche mit ihrem jeweiligen Anrechnungsfaktor multipliziert und anschließend alle Ergebnisse addiert werden.

Abschließend wird die so ermittelte naturhaushaltswirksame Fläche durch die gesamte Grundstücksfläche geteilt. Das Ergebnis ist der grundstücksbezogene Biotopflächenfaktor (BFF).

Beschreibung der Flächentypen und Anrechnungsfaktoren pro Quadratmeter für BFF-Landschaftspläne, die vor Dezember 2019 als Rechtsverordnung festgesetzt wurden

  • Versiegelte Flächen
    (Anrechnungsfaktor 0,0 pro m²)

    Belag luft- und wasserundurchlässig, ohne Pflanzenbewuchs (z.B. Beton, Asphalt, Platten/Pflaster mit gebundenem Unterbau, wasserundurchlässige Kunststoffbeläge)

  • Teilversiegelte Flächen
    (Anrechnungsfaktor 0,3 pro m²)

    Belag luft- und wasserdurchlässig, i.d.R. kein Pflanzenbewuchs (z.B. Klinker, Mosaikpflaster, Groß- u. Kleinsteinpflaster, Betonverbunsteine, Platten mit Sand-Schotterunterbau, Sandflächen, Schotter, wassergebundene Wegedecke).
    *Teilversiegelte Flächen mit Unterbauung (z.B. über Tiefgaragen, Kellergeschossen) können nicht angerechnet werden

  • Halboffene Flächen
    (Anrechnungsfaktor 0,5 pro m²)

    Belag luft- und wasserdurchlässig, Versickerung, Pflanzenbewuchs (z.B. Rasenschotter, Holzpflaster u. Rasengittersteine mit hohem Fugenanteil, Rasenfugenpflaster)
    ** halboffene Flächen auf Tiefgaragen, Kellergeschossen oder Dachflächen haben den Anrechnungsfaktor 0,3

  • Vegetationsflächen ohne Bodenanschluss
    (Anrechnungsfaktor 0,5 pro m²)

    Vegetationsflächen ohne Anschluss an anstehenden Boden mit weniger als 80 cm Bodenauftrag

  • Vegetationsflächen ohne Bodenanschluss
    (Anrechnungsfaktor 0,7 pro m²)

    Vegetationsflächen ohne Anschluss an anstehenden Boden mit mehr als 80 cm Bodenauftrag

  • Vegetationsflächen mit Bodenanschluss
    (Anrechnungsfaktor 1,0 pro m²)

    Vegetationsanschluss an anstehenden Boden, verfügbar für Entwicklung von Flora und Fauna

  • Regenwasserversickerung je m² Dachfläche
    (Anrechnungsfaktor 0,2 pro m²)

    Regenwasserversickerung zur Grundwasseranreicherung, Versickerung über vegetationsbestandene Flächen

  • Vertikalbegrünung
    (Anrechnungsfaktor 0,5 pro m²)

    Flächen begrünter fensterloser Außenwände, begrünte Brandwände, begrünte Mauern o.Ä., sind bis zu einer Höhe von 10 Metern anrechenbar.

  • Begrünte Dachflächen
    (Anrechnungsfaktor 0,7 pro m²)

    Mischform aus extensiver und intensiver Dachbegrünung, je nach Vegetation Substratmächtigkeit › 12 cm i.d.R. mit Bewässerungsmöglichkeit