Auch das Aufstellen von Gegenständen auf dem öffentlichen Straßenland bedarf einer Genehmigung. Beispielhaft können das folgende Gegenstände sein:
- Kabelbrücken
- Infostelen
- Pagoden, Zelte
- Werbestelltafeln, ausgenommen Stelltafeln vor dem Ladengeschäft (nur eine pro Geschäft und nur während der Öffnungszeiten und an der Hauswand / Schaufensterfront, mit einer Werbefläche von max. 1,00 m² d.h. DIN A1 = 59,40 cm x 84,10 cm), sofern sie außerhalb der Fußgängerlauffläche und von Fahrradwegen stehen
- mobile Toiletten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, die außerhalb einer Baustelleneinrichtungsfläche stehen
- Bauschutt- / Sperrmüllcontainer, die außerhalb einer Baustelleneinrichtungsfläche stehen
Wenn Sie als Unternehmer gewerblich bestimmte Container, Wechselbehälter und transportable Miettoiletten auf Straßen, Wegen und Plätzen aufstellen möchten, können Sie die notwendigen Ausnahmegenehmigungen (Rahmen-Ausnahmegenehmigung und Standort-Ausnahmegenehmigungen) einschließlich Regelung der Sondernutzung in einem Vereinfachten Verfahren online beantragen:
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Die vorhergenannte Aufzählung ist nicht abschließend.
Fragen Sie ggf. bei Ihrem zuständigen Bezirksamt nach, ob für Ihren Gegenstand eine Ausnahmegenehmigung / Sondernutzungserlaubnis erforderlich bzw. Ihr Anliegen genehmigungsfähig ist.
Weitere Hinweise zu Nutzungen im öffentlichen Straßenland im Bezirk Mitte von Berlin finden Sie hier.
Gebühren
Da die Gebühren für diesen Gebührenbereich sehr stark varrieren, kann keine Pauschalauskunft zu den Gebührensätzen gegeben werden. Die Gebühren berechnen sich aus der Größe der Aufstellfläche, Lage der Örtlichkeit und des Aufstellzeitraumes. Näheres zu den einzelnen Gebührenpositionen erfahren Sie auf unserer Hauptinfoseite und den entsprechenden Gebührenordnungen.