Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Nutzungen (Gewerbegebiet). Mit dem Bebauungsplan wird der vorhandene Gewerbestandort planungsrechtlich gesichert und bestandsorientiert weiterentwickelt sowie das Denkmal am ehemaligen Güterbahnhof Moabit gesichert. Durch den Ausschluss u.a. von großflächigem Einzelhandel und von Spielhallen soll der Verdrängung kleinteiliger, produzierender Betriebe entgegengewirkt werden. Der Nahversorgungsstandort wird gesichert.
Bebauungsplan II-184
Bild: Bezirksamt Mitte von Berlin
Rechtliche Hinweise
- Geltungsbereich
- Der Geltungsbereich umfasst die Fläche östlich des Grundstücks Quitzowstraße 23, die Grundstücke Quitzowstraße 23-33, eine Teilfläche des ehemaligen Bahngeländes südlich der Ellen-Epstein-Straße sowie Teilflächen der Ellen-Epstein-Straße und der Quitzowstraße.
- Art der Beteiligung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Amtliche Bebauungsplannummer:
- II-184
- Zeitraum der Beteiligung:
- 19.10.2020 - 19.11.2020
Downloads
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Ortsübliche Bekanntmachung (Tagespresseveröffentlichung vom 12.10.2020)
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Bebauungsplan (Entwurf)
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Begründung (Entwurf)
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