Schulanmeldung

Sie haben bald ein Schulkind zu Hause und wohnen im Bezirk Mitte? Was Sie bei der Anmeldung beachten müssen, welche Schule in Ihrem Einzugsgebiet liegt, welche Grundschulen es im Bezirk gibt und wie das mit der Schuluntersuchung funktioniert, erfahren Sie hier.

Imperia-Bild-querformat - Einschulung Anmeldung

Schuljahr 2027/2028 - Anmeldung

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geboren ist, wird es am 1. August 2027 schulpflichtig. Dafür melden Sie es bitte in Ihrer zuständigen Grundschule laut Straßenverzeichnis an. Die Anmeldungen finden vom 5. bis 16. Oktober 2026 statt. Sie erhalten von Ihrer zuständigen Grundschule per Post eine Einladung zur Anmeldung. Falls nicht, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Grundschule.

Vorzeitige Einschulung: Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 geboren ist, können Sie die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat (bitte legen Sie bei der Anmeldung den QuaSta-Test vor). Wurde Ihr Kind nach dem 31. März 2022 geboren, kann es erst im Sommer 2028 eingeschult werden.

Spätere Einschulung: Falls Sie sich fragen, ob Ihr Kind wirklich schon bereit für die Schule ist, berücksichtigen Sie bitte, dass sich die heutige Schule von der früheren unterscheidet. Hilfreich bei der Überlegung sind Einblicke in den Schulalltag. Dies können Besuche bei Tagen der offenen Tür an Schulen sein. Ebenso bietet sich eine schulärztliche Beratung an.

Die Einschulungsfeier findet voraussichtlich am Samstag, 21. August 2027, statt. Der reguläre Unterricht für Ihr Kind beginnt am Montag, 23. August 2027.

Weitere ausführlichere Informationen finden Sie auch bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Anmeldung zum Schulanfang

  • Übersicht Anmeldung zum Schuljahr 2027/28

    PDF-Dokument (54.1 kB)

  • Anmeldung für den Schulanfang 2027

    PDF-Dokument (127.3 kB)

Neues Angebot ab dem Schuljahr 2027/28: Zweisprachigkeit Spanisch-Deutsch an der Carl-Bolle-Grundschule

¡Bienvenido und Hola! Ab dem Schuljahr 2027/28 bietet die Carl-Bolle-Grundschule einen Zweig Spanisch-Deutsch der Staatlichen Europa-Schule Berlin an. Anmeldungen sind im Zeitraum der Anmeldungen für das Schuljahr möglich. Weitere Informationen: Neues SESB-Angebot und Deutsch-Spanisch an der Carl-Bolle-Grundschule

Sprechzeiten Schulorganisation

Die Schulorganisation bietet Sprechstunden am Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr an.
Die Schulorganisation finden Sie hier:

Rathaus Mitte
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
Zimmer 301 bis Zimmer 305

Nach vorheriger Absprache per E-Mail sind auch Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Imperia-Bild-querformat - Einzugsbereiche

Welche ist die zuständige Schule?

Welche die zuständige Schule ist, richtet sich nach Ihrer Wohnadresse. Die Liste aller Adressen im Bezirk Mitte mit der dazugehörigen Einzugsschule finden Sie im folgenden Dokument.
Bitte beachten: Die Suche nach einer Schule anhand Ihrer Adresse auf der entsprechenden Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt Auskunft über die nächstgelegene Schule. Diese kann eine andere sein, als die zuständige Schule in Ihrem Einschulungsbereich. Die hier angegebene Nummer des Einschulungsbereiches kann zudem unzutreffend sein. Verbindlich und richtig ist allein die Angabe im Adressverzeichnis des Schul- und Sportamtes Mitte.

  • Straßenverzeichnis Einschulungsbereiche für das Schuljahr 2027/28

    PDF-Dokument (418.8 kB)

  • Karte der Einschulungsbereiche für das Schuljahr 2027/28

    PDF-Dokument (9.5 MB)

Imperia-Bild-querformat - Schule

Die Grund- und Gemeinschaftsschulen im Bezirk Mitte

Sie möchten mehr über Ihre Einzugsschule erfahren oder andere Grundschulen im Bezirk kennenlernen? Dann sind Sie hier genau richtig. Hier finden Sie alle öffentlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen in Mitte, Wedding, Gesundbrunnen, Moabit und Tiergarten auf einen Blick! Weitere Informationen

Imperia-Bild-querformat - Einschulung: Untersuchung

Die Einschulungsuntersuchung

Bevor Ihr Kind eingeschult werden kann, wird es zur Schuluntersuchung eingeladen. Hier schauen die Kolleg*innen vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, ob Ihr Kind bereit für die Schule ist. Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Außerdem untersucht die Ärztin/der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Voraussetzungen: Mindesalter 5 Jahre. Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt. Ihr Kind muss zuvor in der Grundschule angemeldet worden sein

Erforderliche Unterlagen: Untersuchungsheft (gelbes Heft), Impfausweis, wenn vorhanden Brille, Hörgeräte, ausgefüllter Elternfragebogen (bekommt ihr bei der Schulanmeldung)

Die Einladung zur Schuluntersuchung bekommt ihr per Post. Die Untersuchung ist kostenlos.

Imperia-Bild-querformat - schulaufsicht

Regionale Schulaufsicht Mitte

Sie haben weitere Fragen zu Schulwechsel, Zeugnissen, zum Übergang von Grund- zu Oberschule, zu Konflikten mit Lehrkräften, pädagogischem Personal, Schulleitungen oder Fragen zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) dann wenden Sie sich an die Regionale Schulaufsicht für den Bezirk. Weitere Informationen

Imperia-Bild-querformat - SIBUZ

Sie haben Fragen zur Schulsituation Ihres Kindes?

In den Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) steht Schülerinnen und Schülern, Eltern und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Pädagogik zur Verfügung. Hier wird rund um das Thema “Lernen und Verhalten” beraten und unterstützt.

Alle Angebote in Mitte auf einen Blick gibt es hier.

Hinweise zur Beurlaubung von der Schule

Anträge auf Beurlaubung sind im Vorfeld bei der zuständigen Schule formlos zu beantragen. Die Schulleitung entscheidet über den Antrag. Eine Genehmigung im Nachhinein ist nicht möglich! Ihr Kind würde dann unentschuldigt in der Schule fehlen. Bei unentschuldigtem Fehlen kann ein Bußgeld auferlegt werden.