Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geboren ist, wird es am 1. August 2027 schulpflichtig. Dafür melden Sie es bitte in Ihrer zuständigen Grundschule laut Straßenverzeichnis an. Die Anmeldungen finden vom 5. bis 16. Oktober 2026 statt. Sie erhalten von Ihrer zuständigen Grundschule per Post eine Einladung zur Anmeldung. Falls nicht, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Grundschule.
Vorzeitige Einschulung: Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 geboren ist, können Sie die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat (bitte legen Sie bei der Anmeldung den QuaSta-Test vor). Wurde Ihr Kind nach dem 31. März 2022 geboren, kann es erst im Sommer 2028 eingeschult werden.
Spätere Einschulung: Falls Sie sich fragen, ob Ihr Kind wirklich schon bereit für die Schule ist, berücksichtigen Sie bitte, dass sich die heutige Schule von der früheren unterscheidet. Hilfreich bei der Überlegung sind Einblicke in den Schulalltag. Dies können Besuche bei Tagen der offenen Tür an Schulen sein. Ebenso bietet sich eine schulärztliche Beratung an.
Die Einschulungsfeier findet voraussichtlich am Samstag, 21. August 2027, statt. Der reguläre Unterricht für Ihr Kind beginnt am Montag, 23. August 2027.
Weitere ausführlichere Informationen finden Sie auch bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Anmeldung zum Schulanfang