Die Altenhilfekoordination hat zur Aufgabe, allen Menschen im Bezirk Mitte ab 55+ Jahren eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und dabei die Lebensbedingungen insbesondere dieser Personengruppe zu berücksichtigen. Es werden dabei beispielsweise die vielfältigen alters-, gender- und milieuspezifischen Besonderheiten beachtet.
Grundlage hierfür bilden der § 71 SGB XII „Altenhilfe“ und die Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik. Für eine erfolgreiche Arbeit ist der verwaltungsinterne und -externe Dialog sehr wichtig.