Altenhilfekoordination

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Die Altenhilfekoordination hat zur Aufgabe, allen Menschen im Bezirk Mitte ab 55+ Jahren eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und dabei die Lebensbedingungen insbesondere dieser Personengruppe zu berücksichtigen. Es werden dabei beispielsweise die vielfältigen alters-, gender- und milieuspezifischen Besonderheiten beachtet.

Grundlage hierfür bilden der § 71 SGB XII „Altenhilfe“ und die Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik. Für eine erfolgreiche Arbeit ist der verwaltungsinterne und -externe Dialog sehr wichtig.

Verwaltungsintern:
  • fachämterübergreifende Zusammenarbeit und Abstimmung senior*innenspezifischer Aufgaben
  • Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen auf Bezirks- und Landesebene, z.B. der Sozialraumkoordination, QPK
  • Bearbeitung von Anfragen und Beschlüssen politischer Gremien
  • Planung, Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen
Verwaltungsextern:
  • Zusammenarbeit mit der Seniorenvertretung Mitte
  • Bearbeitung von Anfragen von Bürger*innen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vernetzung und Zusammenarbeit mit Organisationen verschiedener Schwerpunktthemen, z.B. Pflege, Zuwanderungsgruppen, Seniorennetz u.a.
  • Sicherstellung von Kooperation und Vernetzung aller Institutionen und Beteiligten im Bereich der bezirklichen Altenhilfe
Planungsebene:
  • Erstellung und Fortschreibung des Maßnahmenplans 55+
    unter Einbezug aller relevanten Personengruppen
  • Beobachtung der Bevölkerungsentwicklung
  • Gesellschaftliche Teilhabe sicherstellen, z.B. über die Vergabe von Zuwendungsgeldern zum Betrieb von Begegnungsstätten, regelmäßiger Austausch mit diesen
  • Themen sind u.a. auch das Bild des Älterwerdens im Wandel, Mobilität, Barrierefreiheit, Digitalisierung

Altenhilfekoordinatorin

Frau Hartmann