Familiennachwuchs

schlafendes Baby

Informationen zum Sprechstundenbetrieb

Liebe Eltern,
wir bieten derzeit keine offene Sprechstunde an, sind aber weiterhin für Sie da.

Unterlagen für die Beurkundung der Geburt werden schriftlich entgegengenommen. Diese können Sie über den Pförtner in der Parochialstr. 3 montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr persönlich abgeben oder Sie senden uns diese per Post zu.

Für Anfragen nutzen Sie bitte die Telefonsprechstunde oder das Kontaktformular.

Beurkundung von Geburten

Im Standesamt Mitte von Berlin wird die Geburt Ihres Kindes beurkundet, wenn Ihr Kind in der Charité bzw. im Charité-Campus Virchow-Klinikum oder außerhalb einer Klinik im Bezirk Mitte von Berlin das Licht der Welt erblickt.

Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen

  • Namensrechtliche Erklärungen zum Familiennamen des Kindes (Namenserteilung, Neubestimmung nach gemeinsamer Sorge, Einbenennung) und
  • Vaterschaftsanerkennungen können im Standesamt beurkundet werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. Die Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung oder einer Vaterschaftsanerkennung ohne Termin ist nicht möglich.
  • Sowohl die Beurkundung von namensrechtlichen Erklärungen als auch die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft sind gebührenpflichtig.
  • Eine Erklärung zur Begründung des gemeinsamen Sorgerechts kann nur beim Jugendamt oder Notar beurkundet werden.

Was wird zur Beurkundung der Geburt meines Kindes benötigt?

Sollte Ihr Kind in einer Klinik geboren sein, wird die Geburt dem Standesamt automatisch angezeigt. Die Unterlagen zur Beurkundung der Geburt legen Sie bitte bei der standesamtlichen Anmeldestelle in der Klinik vor. Dort wird mit Ihnen auch die Geburtsanzeige aufgenommen.

Hinweis: Die im Folgenden genannten Unterlagen beziehen sich auf den sogenannten Normalfall. Bei Abweichungen können unter Umständen andere bzw. zusätzliche Unterlagen notwendig sein. Weitere Informationen erhalten Sie dann direkt vom Standesamt Mitte von Berlin

Name des Kindes

Haben Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen, müssen Sie noch den Namen Ihres Kindes bestimmen. Hier finden Sie den entsprechenden Vordruck und die Rechtsgrundlagen.

  • Erklärung zum Vor- und Familiennamen eines Kindes

    PDF-Dokument (411.9 kB)

  • Rechtsgrundlagen der Namensbestimmung

    PDF-Dokument (24.0 kB)

Staatsangehörigkeit Ihres Kindes

Ein Kind erwirbt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Besitzt keiner der Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, kann das Kind ggf. aufgrund Ihres Aufenthaltes in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Das Standesamt prüft bei der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes diese Voraussetzungen ab.

Geburtsurkunden des Kindes

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie von uns gebührenfreie Geburtsurkunden für das Kindergeld, das Elterngeld und für die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse) und die von Ihnen im Krankenhaus angegebene Anzahl der gewünschten kostenpflichtigen Urkunden per Post zugeschickt.

Gebühren