Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung, sogenannte Sozialbauwohnung, anmieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Ausführliche Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS), einschließlich- Anspruchsvoraussetzungen,
- erforderlicher Unterlagen,
- Einkommensgrenzen,
- Gültigkeitsdauer sowie
- Online-Antragstellung
finden Sie zentral und aktuell im ServicePortal Berlin – Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen sowie bei der Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – Wohnberechtigungsschein.
Antragsannahme sowie auch Nachreichung von fehlenden Unterlagen sind in den Filialen der Bürgerämter in Mitte während der Öffnungszeiten auch ohne Termin möglich.
Weitere Informationen zu unseren Bürgerämtern erhalten Sie hier.