Wohnberechtigungsschein (WBS)

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung (“Sozialwohnung”) ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Weitere Informationen erhalten Sie im Service-Portal Berlin sowie bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Antragsannahme, persönliche Vorsprache und auch Nachreichungen von fehlenden Unterlagen sind in den Filialen der Bürgerämter in Mitte in den Öffnungszeiten möglich:

Montag und Dienstag von 08.00 Uhr – 15.00 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 07.00 Uhr – 14.00 Uhr und
Donnerstag 11.00 Uhr – 18.00 Uhr

Ein Termin für die Abgabe ist nicht notwendig.