Wohnberechtigungsschein (WBS)

Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung, sogenannte Sozialbauwohnung, anmieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Ausführliche Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS), einschließlich

Antragsannahme sowie auch Nachreichung von fehlenden Unterlagen sind in den Filialen der Bürgerämter in Mitte während der Öffnungszeiten auch ohne Termin möglich.

Weitere Informationen zu unseren Bürgerämtern erhalten Sie hier.