Studierst du an einer Hochschule und ist in deiner Studienordnung ein Pflichtpraktikum vorgesehen, kannst du dieses bei uns absolvieren.
Das Pflichtpraktikum sollte idealerweise drei bis sechs Monate dauern.
- der Steuerungsdienst
- Personal und Finanzen
- das Jugendamt
- das Amt für Soziales
Für Studierende bestimmter Studiengänge wird gemäß Rundschreiben IV Nr. 64/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00 Euro monatlich gewährt.
Die aktuelle Stellenausschreibung findest du hier.