Beruflich orientieren - Praktikum und Volontariat

Praktika

Das Bezirksamt Mitte von Berlin bietet im Rahmen vorhandener Kapazitäten interessante Praktikums- und Volontariatsplätze in verschiedenen Ämtern und Organisationseinheiten an.
Informationen zu allen Abteilungen und Ämtern des Bezirksamt Mitte finden Sie hier.

Praktikum

  • Pflichtpraktika für Studierende

    Studierst du an einer Hochschule und ist in deiner Studienordnung ein Pflichtpraktikum vorgesehen, kannst du dieses bei uns absolvieren.
    Das Pflichtpraktikum sollte idealerweise drei bis sechs Monate dauern.

    Mögliche Einsatzbereiche für dein Praktikum sind zum Beispiel:
    • der Steuerungsdienst
    • Personal und Finanzen
    • das Jugendamt
    • das Amt für Soziales

    Für Studierende bestimmter Studiengänge wird gemäß Rundschreiben IV Nr. 64/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00 Euro monatlich gewährt.
    Die aktuelle Stellenausschreibung findest du hier.

  • Praktika für externe Verwaltungsfachangestellte
    Auch im Rahmen einer Umschulung oder Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte*n oder zur/zum Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement besteht die Möglichkeit, ein Praktikum bei uns zu absolvieren. Mögliche Einsatzbereiche sind:
    • das Amt für Bürgerdienste
    • das Amt für Soziales
    • das Amt für Weiterbildung und Kultur

    Die Vergütung erfolgt in der Regel durch den jeweiligen Bildungsträger.

  • Schülerpraktika

    Du möchtest ein Schülerpraktikum bei uns absolvieren? Bitte erkundige dich vorab bei der zentralen Ausbildungsleitung, ob in deinem gewünschten Bereich freie Kapazitäten vorhanden sind.

  • Orientierungspraktika

    Zur Berufsorientierung vor der Wahl eines Studiums oder einer Ausbildung kannst du ein Praktikum bei uns absolvieren. Die Dauer beträgt in der Regel bis zu drei Monate. Ab einer Praktikumsdauer von drei Monaten gelten die Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) gemäß Rundschreiben IV Nr. 56/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen (vgl. § 7 Abs. 7 Praktika-Richtlinie).

  • Freiwillige Praktika

    Begleitend zu deinem Hochschulstudium (Bachelor oder Master) kannst du ein Praktikum bei uns absolvieren und praktische Erfahrungen in der Verwaltung sammeln.
    Ab einer Praktikumsdauer von drei Monaten gelten die Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) gemäß Rundschreiben IV Nr. 56/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen (vgl. § 7 Abs. 8 Praktika-Richtlinie).

Bewerbung

Grundsätzlich kannst du dich jederzeit für ein Praktikum bei uns bewerben. Idealerweise bewirbst du dich drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn. In Einzelfällen ist auch ein kurzfristigerer Einstieg möglich.

Bitte gib in deiner Bewerbung an, ob deine Hochschule, Schule oder dein Bildungsträger formelle Anforderungen an die Gestaltung des Praktikums stellt (z. B. Qualifikationen der Ausbilderinnen und Ausbilder, zu beachtende Grundsätze oder Vorgaben einer Praktikumsverordnung).

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an praktikum@ba-mitte.berlin.de

Amt für Weiterbildung und Kultur

Im Amt für Weiterbildung und Kultur können Studierende und Berufseinsteiger*innen aus dem Fachbereich Kunst und Kultur im Rahmen eines Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums oder Volontariat / wissenschaftliche Assistenz nach erfolgreichem Studienabschluss weiterführende Kenntnisse erwerben, diese praxisnah in planenden und dienstleistenden Bereichen anwenden und sich beruflich orientieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt Praktikum

Serviceeinheit Personal
Zentrale Ausbildungsleitung
Frau Luisa Böhm

Kontakt Volontariat

Amt für Weiterbildung und Kultur
Dirk Misgaiski