Mitte erlässt Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen im Jahr 2022

Pressemitteilung Nr. 247/2022 vom 05.09.2022

Die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Dr. Almut Neumann, informiert:

Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum fallen im Bezirk Mitte im Jahr 2022 keine Sondernutzungsgebühren an. Das Bezirksamt Mitte folgt damit einer Empfehlung des Senats, Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen 2022 zu erlassen. Dieser Schritt bedeutet eine große Entlastung für die Veranstaltungswirtschaft und das Schaustellergewerbe, das infolge der Corona-Pandemie mit großen Einbußen zu kämpfen hatte.

Veranstalter, die für 2022 bereits Sondernutzungsgebühren entrichten mussten, können diese auf Antrag an das Straßen- und Grünflächenamt zurückerstattet bekommen. Die erlassenen Sondernutzungsgebühren sollen bei den einzelnen Schaustellerbetrieben ankommen, indem die Organisatoren der Veranstaltung oder des Straßenfestes den ihnen gewährten Vorteil an die Schaustellerbetriebe weiterreichen.

Für Schankvorgärten hatte das Bezirksamt Mitte bereits 2021 die temporäre Befreiung von der Sondernutzungsgebühr umgesetzt und auf eine Erhebung verzichtet. Diese Regelung wandte das Bezirksamt Mitte auch im Jahr 2022 an.

Von 2023 an sind wieder Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen und für Schankvorgärten im Bezirk Mitte zu entrichten.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de