Sieben neue Milieuschutzgebiete im Bezirk Mitte

Pressemitteilung Nr. 524/2018 vom 19.12.2018

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe, informiert:

Der Berliner Wohnungsmarkt unterliegt seit einigen Jahren rasanten Veränderungen, welche in vielen Wohngebieten der Stadt zu einem angespannten Wohnungsmarkt und Verdrängungsgefahren für die bestehende Bewohnerstruktur führen. Das auch in Zukunft prognostizierte Bevölkerungswachstum erhöht die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum für alte und neue Berlinerinnen und Berliner. Das Land Berlin hat sich daher zum Ziel gesetzt, den steigenden Aufwertungs- und Verdrängungsdruck in den Bezirken genau zu lokalisieren und die Zusammensetzung der sozial gemischten Wohnbevölkerung in den betroffenen Gebieten mit entsprechenden städtebaulichen Instrumenten zu schützen.

Zur Ermittlung in Frage kommender sozialer Erhaltungsgebiete (Milieuschutzgebiete) hat das Bezirksamt Mitte von Berlin, nach einem ersten Grobscreening des gesamten Bezirksgebiets, im Jahr 2018 weitere Vertiefende Untersuchungen für die im Grobscreening ausgewiesenen Beobachtungsgebiete durchführen lassen. In Gutachten wurden im Sommer und Herbst 2018 dazu Haushaltsbefragungen und sekundärstatistische Daten ausgewertet und die Anzeichen für sozialstrukturelle Veränderungen in den Untersuchungsgebieten analysiert. Im Ergebnis wurde von den Gutachtern die Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete empfohlen.

Auf dieser Grundlage hat das Bezirksamt Mitte von Berlin im Zeitraum von September bis Dezember 2018 sechs weitere soziale Erhaltungsgebiete erlassen. Diese sind die sozialen Erhaltungsgebiete Kattegatstraße, Reinickendorfer Straße, Soldiner Straße, Humboldthain Nord-West, Thomasiusstraße und Tiergarten-Süd. Der Erlass der Rechtsverordnung für das Gebiet Alexanderplatzviertel wird Anfang 2019 erfolgen.

Ephraim Gothe: „Von den momentan 380.000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks leben dann 150.000 in Milieuschutzgebieten. In diesen Gebieten sind Wohnungsmodernisierungen genehmigungspflichtig. Der Eigentümer muss daher die geplanten Maßnahmen und die Miete nach Modernisierung mit dem Bezirksamt abstimmen. Hierdurch ist gewährleistet, dass Verdrängung durch Modernisierung sehr stark eingeschränkt werden kann.“

Weitere Informationen finden Sie unter: www.berlin.de/ba-mitte/milieuschutz

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Ephraim Gothe , Tel.: (030) 9018-44600

  • Übersichtskarte zu neuen Milieuschutzgebieten

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