Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ff.
SozBüD 18.04.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass dieser als ein Instrument ein Programm zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsneubaus in den Innenstadtbezirken auflegt. Die Unterstützung von Genossenschaften, Baugruppen mit sozialen und kulturellem Anspruch und ähnlichen Projekten ist eine Möglichkeit, Wohnraum – auch für Menschen mit geringerem Einkommen oder Transferleistungsbezieher_innen – zu schaffen.
Dabei sollen über Förderungen wie die günstige Vergabe landeseigener Grundstücke vorzugsweise in zeitlich befristetem Erbbaurecht oder Baukostensubventionen Belegungsrechte verbunden mit Mietpreisbindungen für die jeweiligen Bezirke gesichert werden. Die Mietpreisbindungen müssen unterhalb unter der Grenze der Ausführungsvorschrift-Wohnen liegen.
Sollte das Instrument der Baukostensubvention zur Anwendung kommen, ist sicher zu stellen, dass es nicht wieder zu einer Form der Fehlförderung kommt, wie sie in Berlin gerade beendet wurde. Erfolgreiche Beispiele aus anderen Bundesländern sollen zur Neugestaltung herangezogen werden.
Der BVV ist bis spätestens zur Dezembersitzung 2012 zu berichten.
StadtQM 02.05.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass dieser als ein Instrument ein Programm zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsneubaus in den Innenstadtbezirken auflegt. Die Unterstützung von Genossenschaften, Baugruppen mit sozialen und kulturellem Anspruch und ähnlichen Projekten ist eine Möglichkeit, Wohnraum – auch für Menschen mit geringerem Einkommen oder Transferleistungsbezieher_innen – zu schaffen.
Dabei sollen über Förderungen wie die günstige Vergabe landeseigener Grundstücke vorzugsweise in zeitlich befristetem Erbbaurecht oder Baukostensubventionen Belegungsrechte verbunden mit Mietpreisbindungen für die jeweiligen Bezirke gesichert werden. Die Mietpreisbindungen müssen unterhalb unter der Grenze der Ausführungsvorschrift-Wohnen liegen.
Sollte das Instrument der Baukostensubvention zur Anwendung kommen, ist sicher zu stellen, dass es nicht wieder zu einer Form der Fehlförderung kommt, wie sie in Berlin gerade beendet wurde. Erfolgreiche Beispiele aus anderen Bundesländern sollen zur Neugestaltung herangezogen werden.
Der BVV ist bis spätestens zur Septembersitzung 2012 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass dieser als ein Instrument ein Programm zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsneubaus in den Innenstadtbezirken auflegt. Die Unterstützung von Genossenschaften, Baugruppen mit sozialen und kulturellem Anspruch und ähnlichen Projekten ist eine Möglichkeit, Wohnraum – auch für Menschen mit geringerem Einkommen oder Transferleistungsbezieher_innen – zu schaffen.
Dabei sollen über Förderungen wie die günstige Vergabe landeseigener Grundstücke vorzugsweise in zeitlich befristetem Erbbaurecht oder Baukostensubventionen Belegungsrechte verbunden mit Mietpreisbindungen für die jeweiligen Bezirke gesichert werden. Die Mietpreisbindungen müssen unterhalb unter der Grenze der Ausführungsvorschrift-Wohnen liegen.
Sollte das Instrument der Baukostensubvention zur Anwendung kommen, ist sicher zu stellen, dass es nicht wieder zu einer Form der Fehlförderung kommt, wie sie in Berlin gerade beendet wurde. Erfolgreiche Beispiele aus anderen Bundesländern sollen zur Neugestaltung herangezogen werden.
Der BVV ist bis spätestens zur Septembersitzung 2012 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 17.10.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.