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Drucksache - DS/0237/IV
Ich frage das Bezirksamt: 1. In welchen Verantwortungsbereich fällt die Erstellung des Pressespiegels, der wochentags auf die Homepage des Bezirksamtes eingestellt wird? 2. Nach welchen Kriterien werden die verlinkten Presseartikel ausgewählt? 3. Werden auch Drucksachen aus den Ausschüssen, der BVV und schriftliche Anfragen der Fraktionen in den Pressespiegel aufgenommen?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 22.06.2012 Bezirksbürgermeister
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt: (1) In welchem Verantwortungsbereich fällt die Erstellung des Pressespiegels, der wochentags auf die Homepage des Bezirksamtes eingestellt wir?
Die Erstellung des Pressespiegels liegt im Verantwortungsbereich des Büros des Bezirksbürgermeisters und wird von dem Mitarbeiter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erstellt. (2) Nach welchen Kriterien werden die verlinkten Presseartikel ausgewählt?
Die Kriterien für den Pressespiegel sind wie folgt festgelegt: - Land Berlin/Senat - Bezirk - Arbeit, Gesundheit und Soziales - Jugend, Schule und Familie - Sonstiges
(3) Werden auch Drucksachen aus den Ausschüssen, der BV und schriftliche Anfragen der Fraktionen in den Pressespiegel aufgenommen?
Nein, da der Pressespiegel ausschließlich unabhängige Pressepublikationen von Dritten umfasst. Für eine Präsentation von Beschlüssen u. a. der BVV müsste das BVV-Büro eine geeignete Publikationsplattform entwickeln.
Franz Schulz
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