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Drucksache - DS/0250/IV
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat den bezirklichen Wohnungsämtern mitgeteilt, dass man für die Gesamtstadt nicht mehr von einem entspannten Wohnungsmarkt sprechen kann und deshalb die mit den Wohnungsbaugesellschaften vereinbarte Freistellung von der Belegungsbindung nach Belegungsbindungsgesetz aufgehoben würde. Zugleich wurde den Bezirken mitgeteilt, dass sie nunmehr in Eigenverantwortung Freistellungsvereinbarungen mit den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften abschließen könnten.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Beabsichtigt das Bezirksamt belegungsgebundene Wohnungsbestände pauschal freizustellen? Wenn ja, welche und für welchen Zeitraum?
2. Führt das Bezirksamt mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften Verhandlungen über Verträge zur pauschalen Freistellung ihrer Bestände von der Belegungsbindung? Wenn ja, mit welchen?
3. Beabsichtigt das Bezirksamt vor einer pauschalen Freistellung von Beständen von der Belegungsbindung bzw. vor Abschluss darauf gerichteter Verträge mit Wohnungsunternehmen die Öffentlichkeit zu informieren und die BVV zu befassen?
Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung -2644
Sehr geehrte Frau Jösting,
anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.
1. Beabsichtigt das Bezirksamt belegungsgebundene Wohnungsbestände pauschal freizustellen? Wenn ja, welche und für welchen Zeitraum?
Eingangs sei angemerkt, dass Berlin auf Grund der Förder- und Wohnungspolitik der letzten Jahre in der einmaligen Situation ist, dass die Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau vielfach höher als im freifinanzierten Wohnungsbau ( Mietspiegel) sind. Beim Bestand an Wohnungen, die dem Belegungsbindungsgesetz (BelBinG) unterliegen, fehlt jede Form von Mietpreisbegrenzung. Eine generelle bzw. pauschale Freistellung ist nicht beabsichtigt. Auf Grund der fehlenden Mietpreisbegrenzung, ist beabsichtigt, die Bestände freizustellen und im Gegenzug eine Quote von 33 % aller Überlassungen an WBS-Inhaber zu vereinbaren. Andernfalls würden die Wohnungsbaugesellschaften, nachdem sie erfolglos versucht haben, einen mietbereiten WBS-Inhaber zu finden, eine Anspruch auf Freistellung haben und könnten frei vermieten. Der BBU ist durch SenStadtUm - namentlich durch Herrn Brandt - auf seiner Verbandskonferenz entsprechend informiert worden. Es ist beabsichtigt, eine Abstimmung mit dem Bezirksamt Mitte vorzunehmen, mit dem Ziel eines einheitlichen Verfahrens mit der WBM. In dem Zusammenhang wird auch über die Quote von 33 % beraten werden.
2. Führt das Bezirksamt mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften Verhandlungen über Verträge zur pauschalen Freistellung ihrer Bestände von der Belegungsbindung? Wenn ja, mit welchen?
Ja. Mit der WBF/ WBM wird über den Abschluss eines Kooperationsvertrages verhandelt. Weitere Wohnungsbaugesellschaften, die BelBindG-Bestände haben, gibt es im Bezirk nicht. Mit der Wohnungsbaugenossenschaft Friedrichshain eG, die über Wohnungen, die dem BelBindG unterliegen, verfügt, ist der Abschluss eines Vertrages nicht erforderlich. Die geringe Fluktuation von unter 2 % macht einen Kooperationsvertrag entbehrlich. Die WBG wird dem Wohnungsamt Freimeldungen und Überlassungen anzeigen. Über Freistellungen wird im Einzelfall entschieden.
Es ist beabsichtigt, den Fachausschuss auf seiner nächsten Sitzung am 31.05.2012 über den aktuellen Stand zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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