Drucksache - DS/0171/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Begrenzung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Versorgungszentren bestehende Bebauungspläne aus der Zeit vor 1987 hinsichtlich der Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel an die Regelungen der heutigen Baunutzungsverordnung anzupassen.
Begründung:
Das bezirkliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept (DS/0088/IV) gibt konkrete Empfehlungen zur Entwicklung des Einzelhandels im Bezirk. Um diese Empfehlungen zu sichern, sollte die baurechtliche Zulässigkeit großflächigen Einzelhandels außerhalb der Zentren möglichst ausgeschlossen werden. Aufgrund von früheren Änderungen im Baurecht gelten für Bebauungspläne aus der Zeit vor 1987 die heutigen Regelvermutungsgrößen für den großflächigen Einzelhandel nicht, weswegen eine Anpassung notwendig ist. Eine ausführliche Beschreibung der baurechtlichen Situation findet sich im Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf den Seiten 82 bis 83.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.
StadtQM 02.05.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Begrenzung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Versorgungszentren bestehende Bebauungspläne aus der Zeit vor 1987 hinsichtlich der Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel an die Regelungen der heutigen Baunutzungsverordnung anzupassen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Begrenzung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Versorgungszentren bestehende Bebauungspläne aus der Zeit vor 1987 hinsichtlich der Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel an die Regelungen der heutigen Baunutzungsverordnung anzupassen.
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