Drucksache - DS/0219/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das überflüssig gewordene Halteverbot vor dem Haus Stresemannstr. 21 aufzuheben. Der BVV ist bis August 2012 zu berichten.
Begründung: Das Halteverbot wurde ausgesprochen, als sich in dem Haus eine Bäckerei befand, die mehrmals wöchentlich durch einen großen LKW mit Mehl beliefert wurde. Damit dieser nicht die Stresemannstr. Blockiert, wurde das Halteverbot angeordnet. Mit dem Auszug der Bäckerei ist das Halteverbot überflüssig geworden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI, 06.06.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das überflüssig gewordene Halteverbot vor dem Haus Stresemannstr. 21 aufzuheben. Gleichzeitig wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, inwieweit Bedarf besteht, diesen Platz für Fahrradparkplätze zu nutzen. Der BVV ist bis August 2012 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das überflüssig gewordene Halteverbot vor dem Haus Stresemannstr. 21 aufzuheben. Gleichzeitig wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, inwieweit Bedarf besteht, diesen Platz für Fahrradparkplätze zu nutzen. Der BVV ist bis August 2012 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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