Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0241/IV
Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie viele SGB II-Leistungsbezieher mussten auf Anweisung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg in den Jahren 2009, 2010, 2011 umziehen? Bitte die Jahre einzeln auflisten! 2. Wie viele SGB II-Leistungsbezieher sind in den Jahren 2009, 2010, 2011 nach Friedrichshain-Kreuzberg hingezogen? 3. Wie viele SGB II-Leistungsbezieher sind im Auftrag des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg seitdem 1.1.2012 von Friedrichhain-Kreuzberg weggezogen?
Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste -2644
Sehr geehrte Frau Aydin,
anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.
1. Wie viele SGB II-Leistungsbezieher mussten auf Anweisung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg in den Jahren 2009, 2010, 2011 umziehen? Bitte die Jahre einzeln auflisten!
Vorbemerkung: Das Jobcenter kann einen Umzug nicht anweisen oder beauftragen. Allerdings geht von einer Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft (KdU) im Ergebnis der Überprüfung der Angemessenheit dieser und der Festsetzung der KdU auf die Angemessenheitsgrenze nicht nur subtil, sondern existentiell bedrohlich ein Druck auf einen Umzug aus.
Aus der Statistik des Controllings zur Organisation der KdU in F-K ist zu entnehmen, dass es relativ wenige Umzüge gibt, da die überwiegende Zahl der Leistungsbezieher im SGB II nach Festsetzung der KdU auf die Angemessenheitsgrenze in der Wohnung verbleibt und die Differenz zur Miete dann aus dem Regelsatz der Grundsicherung bestreitet.
Die Im Rahmen des Kostensenkungsverfahrens erfassten Umzüge in unserem Bezirk waren
2009 13 Umzüge 2010 56 Umzüge 2011 9 Umzüge Diese Zahlen erklären auch die Angaben des Senats zu den Zahlen der Umzüge berlinweit
2009 428 Umzüge 2010 1195 Umzüge 2011 1313 Umzüge
Diese Statistik ist jedoch hinsichtlich der tatsächlichen Zahl der Umzüge nicht wirklich aussagefähig. Bedarfsgemeinschaften bzw. Haushalte, deren KdU bereits festgesetzt sind, werden nicht mehr statistisch als Bedarfsgemeinschaften erfasst, deren KdU die Angemessenheitsgrenze übersteigen. Können diese Haushalte die Differenz zwischen Miete und übernommenen KdU nicht mehr ausgleichen und ein Umzug in eine kostengünstigere Wohnung wird unabdingbar, wird dieser Umzug nicht mehr statistisch im Rahmen der Organisation KdU erfasst.
2. Wie viele SGB II-Leistungsbezieher sind in den Jahren 2009, 2010, 2011 nach Friedrichshain-Kreuzberg hingezogen?
Es gibt es keine gesicherten Daten zu den Weg- und Zuzügen von SGB II-Leistungsbeziehern zwischen den Berliner Bezirken und damit zwischen den örtlichen Jobcentern.
Verlässlich kann nur über die Wanderbewegung in Bezug auf die Gesamteinwohner des Bezirks Auskunft gegeben werden.
Die Angaben für alle Bürger des Bezirks entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Die Daten für 2011 werden in der 2. Jahreshälfte vom Amt für Statistik erwartet.
Der Statistikservice Ost der Agentur für Arbeit hat im Mai 2011 mitgeteilt, dass Informationen zu Umzügen nicht vorliegen, Umzüge über Bezirksgrenzen aber näherungsweise (!) ermittelt werden können. Dafür wurde einmal exemplarisch die Zuordnung zu Dienststellen zu zwei Zeitpunkten in einer Kreuztabelle dargestellt. Danach hat unser Bezirk im Vergleich zwischen Januar 2010 und Januar 2011 die mit Abstand größte Abwanderung bezogen auf Personen, die sowohl im Januar 2010 als auch im Januar 2011 hilfebedürftig waren.
Diese Tendenz bestätigt unsere Wahrnehmungen hinsichtlich der wirkenden Verdrängung resultierend aus Mietenentwicklung und Organisation der KdU, ist aber keine verlässliche quantitive Aussage über den tatsächlichen Umfang der Wegzüge.
3. Wie viele SGB II-Leistungsbezieher sind im Auftrag des Jobcenters Friedrichshain- Kreuzberg seitdem 1.1.2012 von Friedrichhain-Kreuzberg weggezogen?
Seit dem 01.01.2012 wurden im Rahmen des Kostensenkungsverfahrens 17 Umzüge erfasst (Stichtag 30.04.12). Eine Aussage darüber, ob der Umzug innerhalb des Bezirks oder über die Bezirksgrenzen hinweg erfolgt ist, wird leider nicht statistisch erfasst (siehe auch Antwort zu Frage 2)
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner-Spindler
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin