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Drucksache - DS/0251/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie schätzt das Bezirksamt die Gefährdungssituation im Kiez rund um den Petersburger Platz für die BewohnerInnen ein?
2. Welche besonderen Maßnahmen wird das Bezirksamt für die Sicherheit der AnwohnerInnen einleiten?
3. Warum hat das Bezirksamt das LKA um eine Einschätzung der Gefährdung ersucht?
4. Warum sollen nach Ansicht des Bezirksamtes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefährdeter sein als Anwohner?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin .05.2012 Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie schätzt das Bezirksamt die Gefährdungssituation im Kiez rund um den Petersburger Platz für die BewohnerInnen ein? Eine Einschätzung der Gefährdungssituation für Bewohnerinnen und Bewohner im Bereich rund um den Petersburger Platz kann nur von der Polizei bzw. dem LKA vorgenommen werden, weil sie über die hierfür notwendigen Informationen verfügt.
Das LKA hat mit Schreiben vom 6.3.2012 mitgeteilt, dass nach seiner Einschätzung keine Hinweise für eine besondere Gefährdung vorliegen.
2. Welche besonderen Maßnahmen wird das Bezirksamt für die Sicherheit der AnwohnerInnen einleiten? Für die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner ist die Polizei zuständig. Das Ordnungsamt verfolgt lediglich Bagatellordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum. Im Rahmen seiner Zuständigkeit für die öffentliche Ordnung werden Aspekte der Sicherheit quasi nur als Nebenwirkung berücksichtigt, etwa Aspekte der Verkehrssicherheit. Deshalb kann und wird das Bezirksamt keine eigenen Maßnahmen einleiten. Es befindet sich jedoch stets und ständig im Dialog mit der Polizei. Die Polizei zeigt in diesem Gebiet - wie auch in anderen Gebieten - Präsenz.
3. Warum hat das Bezirksamt das LKA um eine Einschätzung der Gefährdung ersucht? 4. Warum sollen nach Ansicht des Bezirksamtes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefährdeter sein als Anwohner? Hintergrund für die Anfrage beim LKA war die Befürchtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes, dass sie nach einem Umzug in das Dienstgebäude erhöhten Gefährdungen, insbesondere in den späteren Abendstunden, ausgesetzt sein könnten.
Diese Befürchtung gründet vor allem auf Erfahrungen. Ganz konkret wurde z.B. im Februar ein Mitarbeiter in der Gabelsberger Straße mit einem Knallkörper beschossen.
Im Bereich der Liebigstraße und Rigaer Straße hat die Polizei empfohlen, Ordnungswidrigkeiten nur gemeinsam mit der Polizei zu ahnden. Erinnert wurde auch an einen kürzlich erfolgten Anschlag auf den südlich der Karl-Marx-Allee in nicht allzu weiter Entfernung befindlichen Polizeiabschnitt 51, bei dem erheblicher Sachschaden entstand.
Vielmehr wird Befürchtungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit der Auffassung begegnet, die uniformierte Staatsmacht dürfe in keinem Fall vor derartigen Zuständen bzw. Erwartungen weichen.
Dies mag für die in vielerlei Beziehung wehrhaftere Polizei gelten, deren originäre Aufgabe es gerade ist, Sicherheit flächendeckend zu gewährleisten; nicht jedoch für das Ordnungsamt, das lediglich Bagatellordnungswidrigkeiten verfolgt und nur mit einem Instrumentarium ausgerüstet ist, welches nur in aller Not zur Abwehr eingesetzt wird und untauglich ist, vehement ausgeführten Übergriffen etwas entgegenzusetzen.
Dennoch wird gerade der Außendienst aufgrund seiner Dienstkleidung als Teil dieser uniformierten Staatsmacht empfunden und demzufolge wird die demokratie- bzw. verfassungsfeindliche Gesinnung häufig gleichsam als Feindbild auf das Ordnungsamt projiziert.
Insofern sind die Befürchtungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit ein wenig Empathie durchaus nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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