Sachmittel für „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften“ (FEIN)

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Mittel aus dem Fördertopf „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften“ (FEIN) können im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auch 2026 wieder beantragt werden.

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, die in Eigenleistung erbracht werden (zum Beispiel Farben für Renovierungen, Pflanzungen) und die sich auf Einrichtungen und Anlagen des Bezirks wie Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenfreizeiteinrichtungen, Sportanlagen oder Grünanlagen beziehen.

Die maximale Fördersumme je Projekt beträgt 3.500 Euro.

Anträge für Projekte in Charlottenburg-Wilmersdorf können bis einschließlich 06.03.2026 eingereicht werden.

Infoveranstaltung

Interessierte laden wir zu einer Informationsveranstaltung am 18.02.2025 ein, bei der Sie sich über die Vorgaben der Antragstellung, Mittelverwendung und Abrechnung von Fördermittel für FEIN-Einzelmaßnahmen informieren und gezielt Ihre Fragen stellen können.

Zeitrahmen: am 18.02.2025 von 17.00 Uhr bis 19:00 Uhr
Ort: im Minna-Cauer-Saal im Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Alle 100, 10585 Berlin

Sie können sich gerne bis zum 15.02.2026 über das E-Mail-Postfach FEIN-Mittel@charlottenburg-wilmersdorf.de für die Informationsveranstaltung anmelden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

  • I. Antragsberechtigte Personen

    Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen) die im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wohnen und Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten sowie juristische Personen, wie gemeinnützige Organisationen (zum Beispiel Vereine, gGmbH, Stiftung).

    Die juristischen Personen müssen bei Antragstellung für Mittel aus dem Förderprogramm FEIN eine Transparenzdatenbank-Nummer vorweisen oder zumindest beantragt haben mit entsprechendem Hinweis im Antrag.

    Die Transparenzdatenbank dient der öffentlichen Transparenz über die Erteilung von Zuwendungen vom Land Berlin an die Zuwendungsempfangenden.

    Unter diesem Link können Sie Ihre Organisation registrieren.

    Ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit von juristischen Personen ist in Form eines Freistellungsbescheids erforderlich.

  • II. Zweck und Höhe der Förderung

    Gefördert werden Sachausgaben, (z. B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen) für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung und Aufwertung der öffentlichen Infrastruktur, die in Eigenleistung erbracht werden und die sich auf Einrichtungen und Anlagen des Bezirks, wie Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenfreizeiteinrichtungen, Sport- und Grünanlagen, sowie auf öffentliche und öffentlich zugängliche Orte und Einrichtungen im Bezirk beziehen.

    Förderfähig sind tatsächlich geleistete Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachleistungen und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen.
    Die maximale Fördersumme je Projekt beträgt 3.500 Euro.

  • III. Ablauf

    1. Antragstellung
    Anträge für Projekte in Charlottenburg-Wilmersdorf können mit dem entsprechenden Antragsformular (siehe unter Downloads) bis zum 06. März 2026 beim

    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
    Abt. Finanzen, Personal und Wirtschaftsförderung
    OE Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK)
    Fördermanagement FEIN-Einzelmaßnahmen
    Goslaer Ufer 39
    10589 Berlin

    oder als Scankopie per E-Mail unter FEIN-Mittel@charlottenburg-wilmersdorf.de eingereicht werden.

    Anträge, die nach dem 06. März 2026 eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

    Dem Antrag ist eine detaillierte Übersicht der veranschlagten Kosten beizufügen. Er ist mit einer eigenhändigen Unterschrift oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu versehen.

    Bitte beachten Sie vor der Antragstellung das unten verlinkte Merkblatt FEIN Einzelmaßnahmen.

    2. Genehmigung
    Nach Prüfung der Anträge wird ein Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid erstellt. Die Entscheidung, ob einem Antrag stattgegeben wird, trifft das Bezirksamt und richtet sich nach der Zweckmäßigkeit der beantragten Maßnahme im Sinne des FEIN-Programms und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Es entsteht zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung. Erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids darf mit der Maßnahme begonnen werden.

    Ausgaben, die vor Beginn des im Bescheids genannten Durchführungszeitraums entstehen, können nicht erstattet werden.

    3. Verwendungsprüfung
    Alle Ausgaben sind in Vorleistung zu erbringen. Bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres ist die Abrechnung der Maßnahme inklusive aller Belege über die geleisteten Ausgaben und eines Inventarverzeichnisses beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einzureichen. Die Ausgaben werden hinsichtlich ihrer Zweckentsprechung geprüft. Alle zuwendungsfähigen Ausgaben werden dann erstattet. Das Formular zum Verwendungsnachweis und die Inventarliste können hier unter “Downloads” heruntergeladen werden.

  • IV. Hinweise zur Förderung

    Weitere Informationen zum FEIN-Programm finden sich auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

    Das Kinder- und Jugendschutzgesetz muss eingehalten werden. Sind Maßnahmen geplant, in denen Erwachsene Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.

    Öffentliche Gelder sind grundsätzlich wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Es sind nur Sachausgaben im Sinne des FEIN-Programms zulässig. Die Auftragsvergabe von Dienstleistungen an Dritte und Personal- oder Honorarkosten sind nicht förderfähig. Aufwandsentschädigungen sind im Rahmen der im Merkblatt FEIN Einzelmaßnahmen (s.u., unter “5. Art und Umfang der Förderung”, Seite 2) beschriebenen Anforderungen förderfähig.

    Die Fördersumme ist auf maximal 3.500 Euro begrenzt und wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Das heißt, dass nur die Ausgaben gefördert werden, die nicht durch Eigenmittel finanziert werden können.

    Ausgaben, die vor Beginn des im Bescheids genannten Durchführungszeitraums entstehen, können nicht erstattet werden.

    Maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Landeshaushaltsordnung, im Besonderen § 7, § 23 und § 44 inklusive der Ausführungsvorschriften und Nebenbestimmungen zur Projektförderung.

  • V. Datenschutz

    Der Schutz personenbezogener Daten ist uns wichtig. Beachten Sie bitte daher die nachfolgenden Informationen.

    Die Antragstellung kann auf dem Postweg oder elektronisch über das Postfach FEIN-Mittel@charlottenburg-wilmersdorf.de erfolgen. Hierbei handelt es sich um ein nicht verschlüsseltes Postfach.

    Ihre personenbezogenen Daten, die Sie übermittelt haben, werden zur Bearbeitung von Anträgen auf Sachmittel zur Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen) verarbeitet.
    Dabei handelt es sich insbesondere um
    Kontakt-, Anschrifts- und Bankverbindungsdaten. Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.

    Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle:

    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
    Abt. Finanzen, Personal und Wirtschaftsförderung
    OE Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK)
    Goslaer Ufer 35-39
    10589 Berlin

    Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung:

    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) sowie §§23 und 44 Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO).

    Alle Daten werden vertraulich behandelt. Empfänger der Daten sind nur die mit der Antragsbearbeitung betrauten Personen, sowie die der Wirtschafts- und Rechnungsstelle des Bezirksamts.

    Im Rahmen der Berichterstattung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen kann zudem eine Datenübermittlung aller bewilligten Anträge erfolgen.

    Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die Daten werden ab Antragstellung/Interessenbekundung bis zum Ende des Verfahrens, sowie anschließend bis zum Ablauf der (haushaltsrechtlichen) Aufbewahrungsfrist von maximal 5 Jahren gespeichert.

    Die Aufbewahrungsfrist beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Verfahren endgültig abgeschlossen wurde.

    Rechte betroffener Personen:

    Die Datenverarbeitung beruht auf Ihrer Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). In dem Fall kann die Leistung nicht erbracht werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

    Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch einzulegen. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts werden Ihre personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeitet, es sei denn, dass zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

    Wer annimmt, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden. Diese geht der Beschwerde nach und unterrichtet den Betroffenen über das Ergebnis.

    Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Friedrichstraße 219
    10969 Berlin
    Telefon: (030) 13889 – 0
    E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

  • VI. Checkliste
    Strichännchen mit Checkliste und Stift
    • vollständiger und fristgerecht eingehender Antrag
    • Förderung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beachtet
    • Maßnahme wird durch freiwilliges Engagement getragen/durchgeführt
    • antragsberechtigt, da Bewohner:in, Initiative oder Verein
    • nur Sachmittel beantragt (Personal- oder Mietkosten nicht förderfähig!)
    • Projektsumme maximal 3.500 Euro
    • Zustimmung der Einrichtung, in der das Vorhaben stattfinden soll, eingeholt
    • Information über die Datenverarbeitung gelesen!
    • Merkblatt beachtet!

Downloads

  • Merkblatt FEIN Einzelmaßnahmen

    PDF-Dokument (991.3 kB) - Stand: Juni 2025
    Dokument: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

  • FEIN-Antrag Charlottenburg-Wilmersdorf

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    PDF-Dokument (1.0 MB) - Stand: 09.02.2026
    Dokument: BA Charlottenburg-Wilmersdorf

  • Verwendungsnachweis FEIN CW

    PDF-Dokument (527.4 kB) - Stand: 05.03.2024

  • Inventarverzeichnis FEIN CW

    PDF-Dokument (451.1 kB) - Stand: 04.02.2025

Fördermittelmanagement

Herr Sriramalu