Bebauungsplan IX-35

für die Bundesallee zwischen Hohenzollerndamm und Güntzelstraße
im Bezirk Wilmersdorf

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen der Bebauungspläne IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1232), IX-155 (Verordnung vom 30. Mai 2005 GVBl. 2006 S. 497) sowie 4-54 (Verordnung vom 5. Mai 2015, GVBl. S. 102) teilweise außer Kraft gesetzt.

  • Bebauungsplan IX-35

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (5.4 MB)

  • Bebauungsplan IX-35 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Von den öffentlichen Einrichtungen innerhalb der Sonderzweckflächen dürfen keine Störungen oder Belästigungen ausgehen, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind
  2. Die privaten Grünflächen sind vom Eigentümer gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten; Vitrinen und Ankündigungsmittel jeder Art sind in ihrem Bereich unzulässig.
  3. Die unter Leitungsrecht stehenden Flächen dürfen nur mit leicht zu beseitigendem Pflaster oder flachwurzelnden Anpflanzungen versehen werden.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.

Koordinatenverzeichnis

Punkt Nr. Y X Radius
C 364 *79 980,42 8 608,40
C 369 *79 974,39 8 706,92 1010,00
C 363 *80 000,42 8 608,65
C 375 *80 003,30 8 698,31 1010,00
C 400 *80 040,72 8 728,72
C 410 *79 929,80 8 712,08 unendlich