Masern - keine harmlose Kinderkrankheit

Masern-Ausschlag bei einem nigerianischen Mädchen.

Masern-Ausschlag bei einem nigerianischen Mädchen.

Masern sind hochansteckend und können erhebliche Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen. Impfungen bieten einen wirksamen Schutz. Trotzdem kommt es im In- und Ausland immer wieder zu Ausbrüchen von Masern.

Hier die wichtigsten Informationen:

Erkrankung

Masernviren werden durch die Luft übertragen. Bei nicht geschützten Personen ist die Über-tragungswahrscheinlichkeit fast 100 Prozent. Die Ansteckungsfähigkeit besteht bereits 5 Tage vor bis etwa 4 Tage nach dem Hautausschlag. Vom Zeitpunkt der Ansteckung verge-hen gewöhnlich 8–10 Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums mit grippeähnlichen Symptomen, 14 Tage bis zum Ausbruch des Exanthems (Hautausschlag); bis zu 18 Tage bis zum Fieberbeginn sind möglich.

Die Erkrankung beginnt mit Fieber, Entzündung der Augen (Konjunktivitis), Schnupfen, Husten und einem geröteten Gaumen und Rachen (Enanthem). Nach wenigen Tagen entsteht ein Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken (Exanthem), der oft hinter den Ohren beginnt. Häufig werden auch sogenannte Koplick-Flecken (weiße Flecken an der Mundschleimhaut) beobachtet, die typisch für Masern sind. Als Komplikationen werden Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Durchfälle sowie eine Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) beobachtet. Diese Enzephalitis beginnt meist wenige Tage nach dem Ausschlag mit erneutem Fieber, Kopfschmerzen und Benommenheit bis hin zum Koma. Bei den in Deutschland gemeldeten Fällen werden auf 1.000 Erkrankungsfälle ca. 1 – 2 Enzephalitiden registriert. Auch Todesfälle können auftreten. Diese sind zumeist auf Lungenentzündungen im Kindesalter oder Enzephalitiden im Erwachsenenalter zurückzuführen. Als sehr seltene Komplikation kann eine subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE = bindegewebiger Umbau der Gehirnstrukturen) auftreten, die erst nach Jahren Beschwerden verursacht und immer zum Tode führt. Wenn Erwachsene als Kind an Masern erkrankt waren, haben sie auch ohne eine Impfung einen Immunschutz gegen Masern, der sie lebenslang vor der Erkrankung schützt.

Impfung

Neben der durchgemachten Erkrankung ist die Impfung der einzige Schutz gegen eine Masern-Erkrankung. Derzeit wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine erste Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat empfohlen. Diese sollte jedoch nicht vor dem 9. Lebensmonat durchgeführt werden. Die zweite empfohlene Impfung sollte zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat erfolgen. Sie kann bereits 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung erfolgen. Eine Altersbegrenzung für diese Impfempfehlung existiert nicht, so dass sich auch ältere Kinder, Heranwachsende und Erwachsene impfen lassen können.

Falls Sie Kinder oder Angehörige mit Erzieher- oder Lehrtätigkeit haben

Die Übertragung erfolgt häufig in Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen – auch Erwachsene stecken sich an, wenn sie nicht durch eine Impfung oder eine durchgemachte Erkrankung geschützt sind. Daher schreibt das Infektionsschutzgesetz vor, dass Kinder solche Kindergemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen dürfen, wenn sie an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind. Außerdem müssen Eltern die entsprechende Einrichtung über eine Masern-Erkrankung informieren. Auch nicht oder nicht ausreichend geimpfte Personen, die im selben Haushalt wie eine an Masern erkrankte Person leben, also z.B. die Geschwister, dürfen Kindergemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Lehrer, Erzieher oder andere Betreuungspersonen, die an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen ebenfalls ihr Betreuungs- oder Lehrtätigkeit in den Kindergemeinschaftseinrichtungen nicht ausüben. Der Ausschluss aus den Gemeinschaftseinrichtungen gilt solange, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Masern durch die betroffenen Personen nicht mehr zu befürchten ist.

Vorkommen der Erkrankung

Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits 5 Tage vor Auftreten des Hautausschlages und hält bis 4 Tage nach dessen Auftreten an. Sie ist kurz vor Erscheinen des Hautausschlages am größten.

Empfehlung

Kontaktpersonen einer an Masern erkrankten Person rät das Gesundheitsamt dringend zu einer Impfung falls die Erkrankung noch nicht durchgemacht wurde oder der Impfschutz nicht vollständig ist – eine Impfung reicht nicht aus!

Auch unabhängig von aktuellen Masernausbrüchen ist für nicht Geschützte entsprechend der Veröffentlichung der Ständigen Impfkommission die 2-malige Imfpung zu empfehlen – am besten mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln.

Nutzen Sie bitte die nächste Gelegenheit, um Ihren Impfstatus und den Ihrer Kinder anhand des Impfausweises überprüfen zu lassen und falls nötig zu komplettieren.

Meldewesen und Meldeformulare

Hier gelangen Sie zum Meldewesen und Meldeformularen