Einstiegsgeld

Einstiegsgeld: Bürgergeld-Empfänger können beim Jobcenter für den Schritt in die Selbständigkeit das Einstiegsgeld beantragen

Für Gründer/innen mit „Bürgergeld“– Bezug besteht die Möglichkeit, eine Förderung in Form des sog. „Einstiegsgeldes“ beim jeweilig zuständigen Jobcenter zu beantragen.

Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer tragfähigen selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Bürgergeld gewährt werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Es handelt sich bei dieser Regelung jedoch um eine sogenannte „Kann“-Regelung, d.h. es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistung , sondern die Entscheidung über die Gewährung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Jobcenters.

Über den genauen Weg der Antragstellung informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Fallmanager Ihres Jobcenters. Dort erfahren Sie auch, ob Sie einen Businessplan erstellen und welche Unterlagen Sie ggf. dort vorlegen müssen.

Das Jobcenter Charlottenburg – Wilmersdorf hat seinen Sitz am Goslarer Ufer 37, in 10589 Berlin und ist bei Fragen unter der Tel.:5555 32 2222 zu erreichen .