Drucksache - 0966/2
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegenüber den Schulen im Bezirk zu verdeutlichen, dass die Weitergabe von Adressen von Schülerinnen und Schülern an Personen oder Institutionen außerhalb von Schule und Schulverwaltung nicht geschehen darf.
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