Drucksache - 0910/2
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich unverzüglich und nachdrücklich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass der am 31.8.2004 auslaufende besondere Kündigungsschutz von 10 Jahren bei Umwandlung von vermieteten Wohnungen in Wohneigentum auch künftig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf durch eine möglichst ab 1.9.2004 geltende 10-jährige Kündigungsausschlussfrist (lt. Mietrechts-reformgesetz auch künftig möglich) fortgesetzt wird, indem der Senat von Berlin erneut eine entsprechende landesrechtliche Verordnung zum Sozialklauselgesetz festlegt.
Der BVV ist bis zum 31.8.2004 zu berichten.
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