Drucksache - 0900/2  

 
 
Betreff: Linksabbiegen trotz Verbot an der Spandauer Damm-Brücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Satzkowski/Breitkopf 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.03.2004 
28. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, durch zusätzliche Maßnahmen das verbots- und verkehrswürdige Linksabbiegen in dem Baustellenbereich der Spandauer Damm-Brücke zu unterbinden.

 

Der BVV ist bis zum 15.04.2004 zu berichten.

 

Begründung:

Seit Beginn der zweiten Bauphase zur Sanierung der Spandauer Damm-Brücke existiert ein generelles Linksabbiegeverbot von Spandau kommend zur Stadtautobahn Richtung Nord. Viele Verkehrsteilnehmer fahren bis kurz vor die Sophie-Charlotten-Straße und wenden dann unvermittelt. Dies führt zu ernsten Gefährdungssituationen. Auch der dadurch entstehende Verkehrsstau führ zu sehr problematischen Folgesituationen.

 

Es sollte daher eine durchgehende Absperrmaßnahme getroffen werden, die das verbotswidrige Abbiegen unterbindet (entsprechende oder durchgehende Baken). Diese müssen während der gesamten Baumaßnahme aufgestellt bleiben.

 
 

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