Drucksache - 0900/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, durch zusätzliche
Maßnahmen das verbots- und verkehrswürdige Linksabbiegen in dem
Baustellenbereich der Spandauer Damm-Brücke zu unterbinden. Der BVV ist bis zum 15.04.2004 zu berichten. Begründung: Seit Beginn der zweiten Bauphase zur Sanierung der
Spandauer Damm-Brücke existiert ein generelles Linksabbiegeverbot von Spandau
kommend zur Stadtautobahn Richtung Nord. Viele Verkehrsteilnehmer fahren bis
kurz vor die Sophie-Charlotten-Straße und wenden dann unvermittelt. Dies führt
zu ernsten Gefährdungssituationen. Auch der dadurch entstehende Verkehrsstau
führ zu sehr problematischen Folgesituationen. Es sollte daher eine durchgehende Absperrmaßnahme
getroffen werden, die das verbotswidrige Abbiegen unterbindet (entsprechende
oder durchgehende Baken). Diese müssen während der gesamten Baumaßnahme
aufgestellt bleiben. |
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