Drucksache - 0880/2
Wir fragen das Bezirksamt: 1.
Welche Gründe
haben dazu geführt, dass die Planungen zur Gerhardt-Hauptmann-Anlage vom
BVV-Beschluss (Hochhaus mit 60 m Höhe) abweichen. 2.
Wie bewertet das
Bezirksamt diese neuen Planungen in städtebaulicher Hinsicht? 3.
Welche Auffassung
vertritt dazu die Senatsverwaltung, und droht wieder ein “An sich
ziehen” des Projektes durch die Senatsverwaltung? 4.
Wie wird das
Bezirksamt die Fraktionen und die Bürgerinitiativen in die weitere Planung zum
Bauprojekt einbeziehen? |
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