Drucksache - 0633/6
Wir fragen das Bezirksamt:
Die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 1. Verfügen die im Bezirksamt eingesetzten Softwareprodukte über das Gütesiegel „Blauer Engel"? zu 1. Da seitens des Bezirksamtes eine Abnahmeverpflichtung für eingesetzte Softwareprodukte bei dem I T-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) besteht, erfolgt die Beschaffung sowie die Berücksichtigung des Gütesiegels „Blauer Engel" im Verantwortungsbereich des I T DZ.
Die Beschaffung des ITDZ erfolgt unter der Berücksichtigung des „Leitfadens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software" des Umweltbundesamtes und der „Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU" der Senatsverwaltung für Wirtschaft. In einem sehr geringen Umfang erfolgt die Beschaffung von einzusetzender Software seitens des Bezirksamtes selbst. In diesen Fällen findet eine Berücksichtigung analog der Verfahrensweise des ITDZ statt.
zu 2. und 3. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die im Beschaffungsleitfaden für Software des Umweltbundesamts beschriebene Bewertungsmethodik seitens des ITDZ Berlin Berücksichtigung findet. Mit freundlichen Grüßen Christoph Brzezinski
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