Drucksache - 0633/6  

 
 
Betreff: Beschaffung von umweltfreundlicher Software
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Weise/Nebel 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
16.11.2023 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
14.12.2023 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
25.01.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung Bezirksamt
Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Verfügen die im Bezirksamt eingesetzten Softwareprodukte über das Gütesiegel
    „Blauer Engel“?
  2. Wird die im Beschaffungsleitfaden für Software des Umweltbundesamts beschriebene Bewertungsmethodik verwendet, anhand dessen der Energiebedarf, die Inanspruchnahme von Hardware-Ressourcen sowie weitere umweltbezogene Eigenschaften (z.B. Nutzungsautonomie) ermittelt werden können.
  3. Wenn die Bewertungsmethodik des Umweltbundesamts (siehe Frage 2) nicht angewendet wird, wie wird dann bei der Beschaffung von Softwareprodukten und bei der Beauftragung von Software-Entwicklungen die Energie- und Ressourceneffizienz der Software sichergestellt?

 

 

 

Die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Verfügen die im Bezirksamt eingesetzten Softwareprodukte über das Gütesiegel „Blauer Engel"?

zu 1.

Da seitens des Bezirksamtes eine Abnahmeverpflichtung für eingesetzte

Softwareprodukte bei dem I T-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) besteht, erfolgt die Beschaffung sowie die Berücksichtigung des Gütesiegels „Blauer Engel" im Verantwortungsbereich des I T DZ.

 

Die Beschaffung des ITDZ erfolgt unter der Berücksichtigung des „Leitfadens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software" des Umweltbundesamtes und der „Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU" der Senatsverwaltung für Wirtschaft.

In einem sehr geringen Umfang erfolgt die Beschaffung von einzusetzender Software seitens des Bezirksamtes selbst. In diesen Fällen findet eine Berücksichtigung analog der Verfahrensweise des ITDZ statt.

  1. Wird die im Beschaffungsleitfaden für Software des Umweltbundesamts beschriebene Bewertungsmethodik verwendet, anhand dessen der Energiebedarf, die Inanspruchnahme von Hardware-Ressourcen sowie weitere umweltbezogene Eigenschaften (z.B. Nutzungsautonomie) ermittelt werden können.
  2. Wenn die Bewertungsmethodik des Umweltbundesamts (siehe Frage 2) nicht angewendet wird, wie wird dann bei der Beschaffung von Softwareprodukten und bei der Beauftragung von Software-Entwicklungen die Energie- und Ressourceneffizienz der Software sichergestellt?

zu 2. und 3.

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die im Beschaffungsleitfaden für Software des Umweltbundesamts beschriebene Bewertungsmethodik seitens des ITDZ Berlin Berücksichtigung findet.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Brzezinski

 

 
 

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