Drucksache - 0625/6
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wurde abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Einhaltung des neuen Gesetzes zur Vermeidung von Verpackungsmüll in der Gastronomie – die Mehrwegangebotspflicht – verstärkt zu kontrollieren. Zudem soll sich das Bezirksamt beim Senat dafür einzusetzen, an zentraler Stelle zu erfassen, wie viele der kontrollierten gastronomischen Einrichtungen sich an das Gesetz halten bzw. in wie vielen Fällen das Gesetz missachtet wird. Die Gründe zur Nicht-Einhaltung sind zusätzlich zu erfassen, um die Ursachen zu beheben und Unterstützung bei der Umsetzung anbieten zu können.
Der BVV ist zum 31. Januar 2024 zu berichten.
Begründung: Das Aufkommen von Verpackungsabfällen ist in den vergangenen drei Jahrzehnten massiv angestiegen. Einer Recherche des rbb zufolge wird das Gesetz zur Eindämmung von Verpackungsabfällen aber bisher nur in geringem Maß umgesetzt und bisher kaum kontrolliert. Seit Januar müssen Betriebe mit mehr als fünf Angestellten und mehr als 80m2 Verkaufsfläche Mehrwegbehälter bereithalten, wenn sie Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Die Zuständigkeit der Überprüfung obliegt den Bezirksämtern. Ziel der Kontrollen soll nicht das Verhängen von Bußgeldern sein, vielmehr sollen gastronomische Betriebe über ihre Pflichten und Möglichkeiten zur Umsetzung aufgeklärt werden, um Verpackungsabfälle langfristig entschieden zu minimieren und damit einen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |