Drucksache - 0596/6
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die degewo im Fall der bereits seit zehn Jahren bekannten Asbestbelastung der Wohnungen in der Schlangenbader Straße ihren Pflichten in Bezug auf Asbest nicht nachgekommen ist. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde soll daher prüfen, welche Form des Asbests und der Asbestverwendung gemäß der Asbest-Richtlinie konkret vorliegt, inwieweit die Mieter:innen durch den vorhandenen Asbest belastet sind und ob die Wohnungen, wie von der degewo behauptet, tatsächlich sicher bewohnbar sind oder bauordnungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht, also in welcher Dringlichkeit eine Sanierung notwendig ist. Die Bewohner:innen und der Mieter:innenrat sind hinreichend und fortlaufend über die Erkenntnisse und Anordnungen des Bezirksamts und über die Kommunikationsergebnisse mit der degewo zu informieren. Die zuständigen Fachausschüsse sind über die Umsetzung des BVV-Beschlusses in regelmäßigen Abständen zu informieren, bis feststeht, welche Gefahren für die Mieter:innen bestehen und welcher Handlungsbedarf sich seitens der degewo daraus ergibt.
Der BVV ist bis zum 30. November 2023 zu berichten.
Begründung: Bereits seit zehn Jahren ist bekannt, dass die Wohnungen in der Schlangenbader Straße (Balkone und Terassen) mit Asbest belastet sind. In einem aktuellen Schreiben der degewo gesteht diese ein, dass vermutlich auch in den meisten Wohnungen in den Innen- und Außenwänden sowie in den Deckenbereichen asbesthaltige Materialien verbaut wurden, die Belastung der 1.200 Mieter:innen der „Schlange“ also noch viel größer ist. Das Schreiben und die Ankündigung, nicht zu bohren oder zu tapezieren haben verständlicherweise zu vielen Sorgen und Unsicherheiten bei den Mieter:innen geführt. Das Bezirksamt muss nun prüfen, ob die Belastung tatsächlich nicht lebensbedrohlich für die Mieter:innen ist, wie die degewo behauptet, oder ob diese ihrer Verpflichtung aus der Berliner Bauordnung nicht nachgekommen ist, das Gebäude über die gesamte Lebensdauer so instand zu halten, dass "insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden". |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |