Drucksache - 0528/6  

 
 
Betreff: Falschparken zulasten des Fußverkehrs wirkungsvoll unterbinden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Weise/Zimmer/Balkow 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.06.2023 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin https://www.youtube.com/watch?v=cAxp47kflnE      
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beratung
05.09.2023 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei Instandhaltungsarbeiten an Kreuzungen, Umsetzungen von Gehwegvorstreckungen oder Querungshilfen für den Fußverkehr, Poller oder Fahrradbügel so aufzustellen, dass das Parken von KfZ an unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, auf den Fuß­gän­­ger­über­­wegen, sowie 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Licht­­­zeichen oder im Halte­­verbot unmöglich wird. An bereits umgesetzten Gehwegvorstreckungen wie z. B. in der Bamberger Straße soll entsprechend mit weiteren Pollern nachgebessert werden.

 

Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2023 zu berichten.

 

Begründung:

 

Fußgänger/-innen sind die schwächsten Verkehrsteilnehmenden und insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Schulkinder sind auf Querungshilfen zum sicheren Überqueren der Fahrbahn angewiesen. Falschparkende blockieren häufig diese Querungshilfen, wenn diese nicht in ausreichend engem Abstand mit Pollern oder anderen blockierenden Gegenständen wie Findlingen, Begrünung etc. versehen sind. Aufgrund dessen müssen Blockierungen künftig so aufgestellt werden, dass Falschparken unmöglich gemacht wird und Fußgänger/-innen somit sicher die Fahrbahn überqueren können.

 

 

 
 

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