Drucksache - 0528/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei Instandhaltungsarbeiten an Kreuzungen, Umsetzungen von Gehwegvorstreckungen oder Querungshilfen für den Fußverkehr, Poller oder Fahrradbügel so aufzustellen, dass das Parken von KfZ an unübersichtliche Straßenstellen, auf den Fußgängerüberwegen, sowie 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Lichtzeichen oder im Halteverbot unmöglich wird. An bereits umgesetzten Gehwegvorstreckungen wie z. B. in der Bamberger Straße soll entsprechend mit weiteren Pollern nachgebessert werden.
Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2023 zu berichten.
Begründung:
Fußgänger/-innen sind die schwächsten Verkehrsteilnehmenden und insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Schulkinder sind auf Querungshilfen zum sicheren Überqueren der Fahrbahn angewiesen. Falschparkende blockieren häufig diese Querungshilfen, wenn diese nicht in ausreichend engem Abstand mit Pollern oder anderen blockierenden Gegenständen wie Findlingen, Begrünung etc. versehen sind. Aufgrund dessen müssen Blockierungen künftig so aufgestellt werden, dass Falschparken unmöglich gemacht wird und Fußgänger/-innen somit sicher die Fahrbahn überqueren können.
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