Drucksache - 0428/6  

 
 
Betreff: Pop-Up-Radweg Kantstraße – Risiko für Anwohnerinnen und Anwohner?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Häntsch/Sell 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2023 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
23.03.2023 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin LIVESTREAM: http://www.youtube.com/live/9nBgbMlskMY      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
2. Version vom 07.03.2023
3. Version vom 09.03.2023
Beantwortung

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

sich dazu in Gesprächen mit der Eigentümerin. Für diesen Fall ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages geplant.

 

  1. „In welcher Form hat das Bezirksamt die Eigentürmer bzw. Anwohnerinnen und Anwohner über den Wegfall des 2. Rettungsweges durch fehlende Möglichkeit zur Anleiterung in den oberen Geschossen informiert und welche Sicherheitshinweise im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes gegeben?“

Das Bezirksamt hat nach der Einrichtung des temporären Radwegs keine Information der Anwohnerinnen und Anwohner vorgenommen.

 

  1. Mit welcher rechtlichen Begründung stellt das verantwortliche BA-Mitglied das bestehende Baurecht in Frage und welche Stellungnahme der Bauaufsicht gibt es?“
  2.  
  3.  „Welche kurzfristigen Maßnahmen hat das Bezirksamt bereits ergriffen und wird   es noch ergreifen, um dieses Risiko für die Eigentürmer bzw. Anwohnerinnen und Anwohner zu beenden, um den Brandschutz wiederherzustellen?“

 

Zu 2. und 3.

 

Seitens des Bezirksamt wird das bestehende Baurecht nicht in Frage gestellt. Es geht hier lediglich um die Frage des Umgangs mit einer temporären Maßnahme im öffentlichen Straßenland, die zu einer verschlechterten Situation für die Berliner Feuerwehr führt. Konkret besteht mit der Verlagerung des Parkstreifens auf der Kantstraße zwischen Radweg und Fahrbahn nicht mehr die Möglichkeit für einen Einsatz eines Drehleiterfahrzeugs mit beidseitig ausgefahrenen Stützen.

 

Auch wenn dies aus Sicht der Berliner Feuerwehr grundsätzlich problematisch ist, so besteht für den hier vorliegenden konkreten Fall eine Verständigung zwischen den Senatsverwaltungen für Verkehr und für Inneres darüber, dass „auf dem aktuell
vorhandenen Fahrstreifen mit 3,50 Metern Breite und unter Nutzung des freien Raums
oberhalb des baulich angelegten Mittelstreifens die Aufstellung und der Betrieb einer
Drehleiter zum Erreichen der Gebäude möglich ist.“ (vgl. insoweit die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Ds. 18/28262 des Abgeordnetenhauses).

 

Angesichts dessen und des temporären Charakters der Maßnahme hat das Bezirksamt von Nutzungsuntersagungen bei Gebäuden, deren 2. Rettungsweg über Rettungsgerät der Feuerwehr erfolgt, abgesehen. Weitergehende Maßnahmen sind aus Sicht des Bezirksamts nicht erforderlich.

 

Aus der oben genannten Antwort geht auch hervor, dass grundsätzlich „die planerische Vorsorge für ausreichend breite Aufstellflächen für eine beidseitig volle Abstützung zu treffen ist“. Deshalb hat die Bauaufsicht dafür Sorge getragen, dass im Neubau z.B. durch Dachgeschossausbauten die Zahl der betroffenen Einheiten nicht erhöht wird. Das von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucherschutz und Klima in Abstimmung mit dem Bezirksamt entwickelte Konzept zur Verstetigung des Pop-Up Radwegs sieht den Entfall der Stellplätze vor und berücksichtigt daher die Belange der Berliner Feuerwehr. Das Bezirksamt geht von einer Umsetzung des Konzeptes im Frühjahr diesen Jahres aus.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Schmitz-Grethlein

 

 
 

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